Wappen der Gemeinde Bredow
Geschichte von Nauen und Osthavelland
(Stand: 19.03.2017)

» von Dr. Ernst Georg Bardey - 1892 Seite 449 bis Seite 463 - 8. Bredow «
 
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
8. Bredow

Vorgeschichtliche Zeit
Auf menschliche Ansiedlungen vorgeschichtlicher Zeit in der Gegend des heutigen Ortes Bredow deuten mannigfache altertümliche Funde. Der Steinzeit gehören ein Feuerstein und ein Diorit-Beil an, welche auf dem "Heidenkirchhof" beim Sieggraben gefunden und ins Märkische Provinzialmuseum zu Berlin geschickt wurden. Verhältnismäßig zahlreich sind die bei Bredow gefundenen Bronzegegenstände der sogen. Hallstätter Periode (600 bis 400 v. Chr.) (WIKIPEDIA), welche als Geschenke des Rittergutsbesitzers von Bredow auf Bredow im kgl. Museum für Völkerkunde aufbewahrt werden.
Es ist:
  1. Ein Bronzeschwert mit zweischneidiger, leichtgeschweifter, schilfblattförmiger Klinge mit bronzenem Griff. (Länge der Klinge 57,2 cm, Breite 4,5 cm, Länge des Griffs 11,5 cm, Durchmesser der Knaufplatte 5 cm). Dieses Schwert ist so elastisch, daß man die Spitze an den Griff heranbiegen kann.
  2. Eine große Nadel von heller Bronze mit oben abgeplatteten knopf, am Halse quergerippt und mit einer ringsumlaufenden Zickzacklinie verziert (Länge 19,2 cm, Stärke 0,4 cm, Durchmesser der Knopfplatte 1,2 cm.)
  3. Eine 12 cm lange Bronzenadel mit schlecht geschärfter Spitze, aus einem vierkantigen in eine Spiralenscheibe endenden Drahte hergestellt.
  4. Drei Bronzepaalstäbe von 15, 13 1/2 und 11 cm Länge.
  5. Eine kleine Bronzefibula, bestehend aus einer breiteren gegossenen, bandartigen Platte und einer Nadel von 6 cm Länge; die Länge des Querstücks mit den beiden Spiralenrollen beträgt 3,5 cm.
  6. Eine große bronzene Plattenfibula mit Dorn. Die fast runden Platten haben 6 cm im Durchmesser und sind von einem ringförmigen verstärkten Rande, der mit Systemen von Querlinien verziert ist, eingefaßt, leicht konkav und in der Mitte mit einer kleinen buckelförmigen Erhöhung versehen. (Länge der Fibula 13,5 cm, Länge des Dorns 10,5 cm.)
  7. Massiver offener Bronzearmring von rötlicher Farbe aus einem dreikantigen, an den Enden halbrunden Stabe hergestellt. Letztere sind quer gerippt, der übrige mittlere Keil ist mit Zickzackbändern, aus je 4 Parallellinien bestehend, verziert, die äußere Kante ist gerippt (Durchmesser 7 cm.)
  8. Reste eines menschlichen Skeletts und Knochen vom Hirsch und ein Stirnzapfen von einem Rind von 36 cm Länge.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Der Direktor Dr. Voß teilt über diese Gegenstände folgendes mit: "Die Stücke wurden zu verschiedenen Zeiten beim Torfstechen gefunden, nicht weit vom Rande des zu dem Gut Bredow gehörigen Torfmoors (siehe Karte unten, rechte untere Ecke), und gelangten auch zu verschiedenen Zeiten in die Sammlung. Im Jahre 1874 wurden die drei Paalstäbe, die beiden Fibeln sowie der Armring nebst Knochen vom Hirsch und vom Hund und einem menschlichen Oberarm-Bein gefunden. Auf Befehl des Herrn von Bredow wurde die Stelle mit einem Merkzeichen versehen, und im nächsten Jahre fand man beim Weiterarbeiten ganz nahe derselben, etwa 5 Schritte entfernt, das Schwert, die beiden Bronzenadeln, Beinknochen vom Hirsch und menschliche Skeletteile (Schädelfragmente und einen Oberschenkelknochen). Im Jahre 1876 gelangte endlich noch der angeblich an der selben Stelle gefundene Hornzapfen vom Rind in den Besitz der Sammlung. Herr von Bredow hatte die Güte, mich im Jahre 1875 zu einer persönlichen Besichtigung der Lokalität einzuladen, und dadurch war es mir möglich, an Ort und Stelle mich durch die Aussagen glaubwürdiger Augenzeugen über den Sachverhalt zu unterrichten. Darnach ist anzunehemen, daß sämtliche Gegenstände vielleicht mit Ausnahme des zuletzt gefundenen Hornzapfens als ein zusammengehöriger Fund zu betrachten sind." (Bastian und Voß: Die Bronzeschwerter des Königlichen Museums in Berlin S. 47). Diese Aussage findet weitere Bestätigung durch die Untersuchung des Professors Dr. Virchow (WIKIPEDIA), welcher die menschlichen Reste einer näheren Prüfung unterzog.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Späterer, zumeist wohl der wendischen Zeit (500-1150 n. Chr.) sind die Urnen angehörig, welche Herr v. Bredow 1877 ans Märkische Museum überwies.
Er teilte hierzu schriftlich mit: "Seit mehreren Jahren werden in meiner Forst an einer bestimmten Stelle viele Urnen, vielleicht aus der Wenden- oder noch früherer Zeit herstammend, gefunden, von denen sich manche recht gut erhalten haben. Auch in d.J. sind von meinem Förster wieder mehrere dergleichen Urnen ausgegraben mit teilweise recht hübschen Formen. Ich habe davon eine große und zwei kleine im Besitz, die ich dem Märkischen Museum für den Fall, daß sie dort angenehm sind, unentgeltlich zur Verfügung stelle. zu bemerken habe ich noch folgendes: Die Urnen I, II, III haben einen und denselben Fundort in meiner Forst in sandigem Boden, wo bei den Forstkulturarbeiten große Mengen angetroffen werden. Hier ist auch der in Urne I verpackte schwarze Stein, der einen außerordentlichen stahlähnlichen Klang hat, gefunden worden. Meine Arbeiter, die nach Steinen graben, finden da viele Urnen, die aber meistenteils zerbröckeln. Interessant dürften die in dieser Urne besonders verpackten Bronzestückchen sein, auf denen man Verzierungen erblickt. Diese Bronzestückchen, Kiefer und Zähne sind in der Nähe der Urne IV gefunden. Es giebt hier mehrere Fundorte von Urnen. Waffen und andere wertvolle Sachen von Bronze sind bei denselben noch nicht gefunden worden." (Akten des M.M.)
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Außerdem wurden wendische Urnenscherben auf einem sandigen, hochgelegenen Ackerfelde am Wege von Bredow nach Nauen an der Luchseite cr. 100-200 Schritt westlich von der Bredower Mühle unweit des Grabens, der den Weg schneidet, gefunden. (Akten des M. M.) Siehe Karte.

Fundorte Mühle und Torfstich
Karte von 1893. In der rechten unteren Ecke sind die Torfstiche zu erkennen.

Ferner fand man auf der Bredower Feldmark, dort wo der schiefe Graben zwischen Bredow und Zeestow nach dem Luch hin ausmündet, zwei mannshohe 1 Meter haltende wendische Verbrennungsöfen, heidnische Krematorien, zu denen die Kultur der Neuzeit zurückzukehren sich bestrebt. Ein Zufall führte beim Mergelfahren zu ihrer Entdeckung. Gleichzeitig fand man ein Gefäß mit Silbermünzen, von denen 5 als von dem Wendenfürsten Jaczo geprägt erkennbar waren. Diese werden zu Bredow aufbewahrt, während man die übrigen Stücke, etwa 400 Gramm Silbers, als in ihrer Bezeichnung nicht erkennbar der Erhaltung unwert hielt.

Fundort Schiefer Graben

Aus der Art des Münzfundes und den übrigen wendischen Fundstücken ist zu schließen, daß die Stätte des jetzigen Ortes Bredow von ackerbautreibenden Wenden bewohnt wurde, eine Ansicht, die vielleicht noch durch die hervorragend gute natürliche Beschaffenheit des Bodens unterstützt wird, welcher inselgleich über den ungeheuren Wasser-, Sumpf- und Waldflächen lag und allein auf weite Entfernung hin die Möglichkeit beschränkten Getreideanbaus bot.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Christliches Mittelalter (1150 - 1517)
In die beurkundete historische Zeit (Ich folge von jetzt ab der Darstellung, welche mir der Rittergutsbesitzer Wichard v. Bredow auf Bredow als Ergebnis seiner Forschungen gütigst zur Verfügung gestellt hat. - Vergl. Riedel Cod. diplom. VII S. 108 v. Ledebur in den Märk. Forsch. Bd. IV S 174. Fidicin a.a.O.) tritt der Ort mit dem Jahre 1208, in welchem am 2. Dezember dessen Pfarrer Dietrich in einer Urkunde des Brandeburger Doms als Zeuge aufgeführt wird. Hat nun - das ist Frage - das noch heute blühende Geschlecht Bredow dem Orte den Namen gegeben, oder war es umgekehrt? [Anm. 2012: Die v. Bredows sind heute der Meinung, dass das Dorf Bredow ihrem Geschlecht den Namen gegeben hat.]

Das Wappenzeichen derer von Bredow ist der rote "Steighaken", ein zur Ersteigung von Mauern bestimmtes Kriegsgerät. Nur selten kommt es vor. Nach v. Ledebur führt es die westfälische um Höxter herum angesessene Familie von Donop. Inmitten ihrer Besitzungen liegt der Ort Breda, daran Bredenborn (Google-Maps), 12 km von Höxter. Die nachweislich über 300 Jahre alte Überlieferung, daß die Familie Bredow den Fahnen Albrechts des Bären mit vielen anderen altsächsischen Rittergeschlechtern nach der mark gefolgt sei und sich dort wie die übrigen angesiedelt habe, gewinnt dadurch einen greifbaren Halt, während die beiden andern von Riedel im brandenburgischen diplomatischen Codex erwähnten, deren eine die Wiege der Bredows in die Alpenthäler der Schweiz, die andere in die Marschen Hollands versetzt, unverbürgt und unbegründet in der Luft schweben, wie der Sack, aus der nach der hübschen von Willibald Alexis erzählten Sage der Gottseibeiuns die Bredows über das Havelland verteilte. Die Vererbung einer mündlichen Überlieferung hat bei näherer Betrachtung, wie die Folge der Geschlechtsgenossen von Vater auf Sohn hinauf- und hinabgreift, mehr Beweiskraft, als man ihr gewöhnlich beizulegen geneigt ist. Seit dem, wie wir weiter unten sehen werden, zuerst in die urkundlich beglaubigte Geschichte eintretenden Arnoldus dictus de Bredow sind sich 16 Geschlechter in gerader männlicher Abstammung in dem Besitze von Bredow gefolgt. Der jetzige Besitzer, 50 Jahre alt, hatte noch einen Diener, der bereits seinem Urgroßvater diente, hat die Brüder seines Großvaters gekannt und gesprochen und lebt selbst schon wieder als Großvater mit 2 nachfolgenden Geschlechtern zusammen, so daß er sechs Geschlechter umfaßt, ein Drittel der Gesamtfolge von 16 + 2. wer möchte da noch an dem Wert der mündlichen Überlieferung zweifeln, besonders noch in Berücksichtigung der Thatsache, daß, je weiter wir von unserm schreibseligen Jahrhundert in die früheren hinaufsteigen, der schriftlichen Aufzeichnung weniger, der mündlichen Überlieferungen von Vater auf Sohn wichtiger, daher gewissenhafter und treuer festgehalten werden!
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Beginnen wir nun mit Arnoldus dictus de Bredow, und nehmen wir an, daß sein Lehnherr im 12. Jahrhundert mit dem großen Askanier aus Bredow oder Breida in Westfalen hergekommen sei, an der Unterwerfung der Wenden teilgenommen und den Namen seines Ursprungsortes auf seine Siedelung im wasser-, wald- und wiesenreichen Havellande übertragen habe. Das Geschlecht der streitbaren Männer mit dem roten Steighaken als Wappenzeichen muß sich rasch dort verbreitet haben; denn es erscheinen gleichzeitig mit dem ersten Arnold aus oder von Brwedow mit demselben Wappenzeichen die Herren von Wahnstorff, von Falkenrehde, von Hakenberg, die urkundlich als Vettern von Vaters Seite bezeichnet werden. Der Mann nannter sich also nach seinem Sitze; Arnold nannte sich also nach seinem Sitze im Havellande, auf den er oder sein Vorfahr den Namen seines Stammhauses auf der roten Erde übertragen hatte. Er erscheint 1251 in Urkunden und hat außer in Bredow Besitzungen in Staaken, Spandau und Wernow gehabt. 1267 stiftet er zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil eine viermal wöchentlich im Jungfrauenkloster zu Spandau zu lesende Seelenmesse. Auch bestimmt er, daß sein Todestag dort alljährlich kirchlich gefeiert werde, wobei denn der Klosterkonvent (WIKIPEDIA) festlich zu bewirten war. Für diese Zwecke vermacht er dem Kloster eine jährliche Hebung von 4 Wispel (WIKIPEDIA) Roggen, daneben 20 Mark Silber und schenkt ihm eine Darlehensschuld von 15 Mark Silber. Nach den Gerckenschen Berechnungen galt eine Mark Silber damals 4 Goldgulden oder 2 Wispel Roggen. Das Vermächtnis betrug also etwa 22.500 Mark nach heutigem Gelde. Über Arnolds Todesjahr ist nichts bekannt.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Im alleinigen Besitze von Bredow folgt ihm der Ritter Johann; ein Bruder, Ritter Heinrich, saß auf Staaken, seine Nachkommenschaft, nachdem Staaken der Stadt Spandau verkauft war, auf Grassow und Stoppenhagen im Barnim; doch erlosch dieser Zweig um 1365. Von dem dritten Bruder Ebel wissen wir nicht, wo er gesessen, doch hat sich von ihm eine hübsche Sage erhalten. Ebel hatte eine schöne Frau, an der der Teufel Wohlgefallen fand; er bot dem Gatten einen Scheffel Gold, wenn er ihm die Frau käuflich überlassen wolle. Ebel willigte ein, weigerte jedoch die Garantie für Prästation des Kaufobjekts. Im Bewußtsein seiner Macht und im Vertrauen seiner Reize übersah der Teufel diesen Punkt. Man verabredete, daß die Zahlung des Kaufpreises auf dem Krieleschen Berge vor sich gehen sollte. Nun stellte Ebel einen Scheffel mit lösbarem Boden über ein tiefes Loch. Der Teufel erschien und schüttete einen Sack mit Gold in den Scheffel - aber der Scheffel blieb leer. Ein zweiter folgte und ein dritter: der Scheffel füllte sich nicht. Immer mehr Gold schleppte der Teufel heran, während Ebel von seinem Rosse aus zuschaute. Endlich aber, als der Teufel wütend schreit "Ebele, Ebele, wat hest du 'nen groten Schepel"! wurde dem Ritter doch bang, der Käufer möge Unrat merken. Er setzte dem Gaul die Sporen in die Flanken und jagte davon; der Teufel zu Fuß hinterdrein. Da er ihn doch nicht einholen konnte (ein Pferdehuf gegen vier genügte nicht), so ergriff er einen großen Findlingsblock und warf damit nach dem flüchtigen Ritter; doch ging der Wurf fehl, der Ritter entkam und blieb im Besitze des Goldes und der Schönen. Jahrhunderte lang hat der Block, in dem sich die Teufelskralle tief hineingedrückt, dort wohin ihn der Satan geschleudert, gelegen; erst 1826 wurde er dem öffentlichen Nutzen geopfert und zum Bau der Berlin-Hamburger Bahn gesprengt.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Kehren wir zur Geschichte zurück. Dem Johann folgte sein Sohn Mathias. Er war Ritter und Vogt zu Rathenow, hatte als solcher die Sorge für die Burg, führte die Aufsicht über die Güter des Landeshern in seiner Vogtei und über deren Verwalter, über Justiz und Polizei und hatte den militärischen Oberbefehl über die in der Vogtei angesessenen Kriegsleute. Nach Droysen soll die Mark damals 4.000 Ritter gehabt haben, was eine Heeresmacht von etwa 25.000 Mann repräsentiert haben würde; in Anbetracht der damaligen dünnen Bevölkerung dürfte diese Berechnung mit Vorsicht aufzunehmen sein. - Mathias Bredow hat kein ruhiges Leben geführt, hat stets zu Felde gelegen und an den zahllosen Fehden seinen Markgrafen Waldemar gegen Mecklenburger, Schweden, Polen, Magdeburger, Holsteiner, Dänen zeit seines Lebens teilgenommen. Nach einer noch zu Bredow befindlichen Urkunde bestätigt ihn sein Markgraf in dem Besitz von Bredow und überläßt ihm für 206 Mk. Silbers den bis dahin landesherrschaftlichen Besitzteil von diesem Ort samt den Abgaben.
Mathias ist nachweislich der Stammvater aller jetzt lebenden Bredows. 1320 wird er zuletzt erwähnt. Sein thatenreiches Leben muß ihm reichen Lohn eingetragen haben; er hinterließ seinen 4 Söhnen Peter, Wilkin, Jakob und Mathias bedeutende Mittel, so daß sie am 5. Dez. 1325 "dat Hus und die stat zu Friesack mit dem Lande dat dartu horet" erwerben konnten. 1343 am 25. Nov. gestattet ihnen Markgraf Ludwig, "dat sie ire kost und ire gut mogen deylen wo sie willen, dat en schall an irer samenden Hand nicht hindern," sichert ihnen also das gegenseitige Erbrecht zu, welches rechtlich verloren ging, sobald die Familien sich teilten. Wie eine von Bruder Peter, der Friesack übernahm, unterzeichnete Urkunde aus dem Jahre 1352 ergiebt, wechselte damals die Schreibweise des Namens noch, da sie "Peter de Breidow" unterschrieben. Der jüngste der vier Brüder, Mathias, Ritter und markgräflicher Küchenmeister, behielt Bredow mit Zubehör und lebte bis über 1369 hinaus, während Jakob erst in Alten-Plathow saß und später die Herrschaft Kremmen besaß. (Vergl. S. 398). Ritter Mathias hinterließ 3 Söhne: den dritten Mathias, Bertram und Hennig. Sein Besitz an Bredow mit den Hebungen und Zinsen wird im Landbuche Kaiser Karls IV. von 1375 (lateinisch abgefaßt) folgendermaßen beschrieben:
"Bredow hat 56 Hufen (oder Landstellen), davon 3 für den Pfarrer. Die von Bredow haben bei ihrem Rittersitz (curia) zehn. Als pactum (Pacht) giebt jede Hufe 1 Wispel Weizen, 6 Scheffel Gerste, 1 Wispel Hafer; als Zins jeder 3 Schillinge. Als Bede jeder 10 Schillinge, 1 Scheffel Weizen, 1 Scheffel Hafer. 36 Kossätenstellen (Anm. 2012: Eine andere Zahl besagt 26. Insgesamt gab es nur 56 Hufen in Bredow.), von denen 3 wüst liegen, geben zusammen 3 Schock Groschen und 3 Talente (= 20 Schillinge das Talent Landbuch pag. 5). Der Krug giebt 1 Talent und 1 Pfd. Pfeffer. Ein Berliner Bürger genannt Ryken hat von Mathias von Bredow 5 Frusta (100 Schillinge) zu Lehn. Pactum, Zins, Bede, die ober und untere Gerichtsbarkeit, Recht auf Spanndienste und das Patronat haben die genannten von Bredow seit ältester Zeit - Wir haben gesehen, daß diese Rechte in ihrem vollem Umfange erst 1306 dem Besitzer von Bredow überlassen wurden.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Zu Mathias III., Herrn auf Bredow und Roskow, Lebzeiten erfolgte der hochbedeutsame Wechsel in dem Schicksale der Marken, des Havellandes (terre obule, wie Karls IV. Landbuch es nennt) und der Heimat der Bredows. Nach dem Aussterben der Askanier, den Zeiten der Bayern, des falschen Waldemars (Wikipedia), der Luxemburger, dem Elend unter Sigismund und Jobst ging der Stern der Hohenzollern über dem armen von Parteiungen zerrissenen, ausgebrannten, ausgepochten Lande auf. Mit Kraft und Ernst, mit Geschick und gewinnender Milde legte Friedrich I. den Grund zu Frieden, zu Ordnung und Schutz des Rechtes und der Person. Der Stamm der Bredows zu Bredow schlug sich sofort auf die Seite des neuen Landesherrn (Anders ist es nach dem Bericht des Engelbert von Wusterwitz (Wikipedia). Vergl. S. 37.), schon im September 1413 huldigten sie auf Anraten des Bischofs Hennig von Brandenburg (Wikipedia?), Matthias III. Bruder, dem Markgrafen Friedrich I. (Wikipedia). Bruder Bertram besetzte in seinem Auftrage im Jahre 1414 die eroberte Feste Rathenow. Die gegen die feindliche Partei des brandenburgischen Adels vom streitbaren Bischof Hennig bei Dallgow (vergl. dort) gelieferte Schlacht endete mit einem Siege des letzteren und der Gefangennahme des feindlichen Heerführers, Ritters Gans edlen Herrn zu Puttlitz (Wikipedia), den man auf dem Schlosse Ziesar gefangen setzte. Nicht alle Fehden des geistlichen Herrn endeten indes so günstig; die Kämpfe gegen den Amtsbruder von Magdeburg und den Herzog von Mecklenburg führten schwere Niederlagen mit sich. Die räuberischen Magdeburger drangen sogar in seinen Stammsitz Bredow, von wo sie 75 Pferde, 300 Schafe, 120 Schweine, 45 Kühe, viel Hausrat und Betten, auch zwei Bauern als Treiber mitnahmen. Wem die Schuld der vielen Fehden beizumessen sei, möchte schwer zu entscheiden sein. Gewiß war Bischof Hennig endlich froh, daß eine über dem Land waltende starke Hand friedebringend herrschte; schon im Jahre 1408 giebt er in einem Briefe an den Berliner Magistrat seiner Friedenssehnsucht, die einem Diener der Kirche wohl anstand, Ausdruck: "Da konne wy groter feinde und Noth wegen nicht komen, wente die meydeburgischen und die Altmerkischen uns puchen, kerken und kerkhore und arme Klosterjungfrown schinden und rowen - Bidde wy leve Heren, dat gy dat nich voröfel nemen, wenn wy ok unsers Heren des Markgreffin Gnaden dem Lande und juw gerne denen." Matthias III. verschwindet aus den Urkunden um 1419, und sein Sohn Wichard folgt ihm auf seinen ausgedehnten Besitzungen Bredow, Roskow u.s.w., über deren Umfang das kurfürstliche Schoßregister Auskunft giebt. Wichard war vermählt mit einer gebornen von Kahldenberg und Mitglied des von dem frommernsten Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn (Wikipedia) im Jahre 1440 gestifteten Schwanenordens (Wikipedia), der Gesellschaft zur Ehre der Mutter Gottes Maria in dem Kloster auf dem Berge vor der Altstadt Brandenburg. Er starb 1460 mit Hinterlassung von 3 Söhnen, Mathias, Vogt zu Oderberg, Bertram, der die jetzt noch in Bredow blühende Linie derer von Bredow fortsetzen sollte, und Wichard.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Neuere Zeit (1517 - 1789)
Die drei genannten Brüder teilten sich die Güter und bewohnten jeder zu Bredow einen besonderen Rittersitz, eine Dreiteilung, welche erst 1783 ihr Ende erreichte, nachdem 1661 mit Ehrenreich von Bredow die Mathiassche, 1772 mit dem Domherrn Wichard Heinr. von B. die Wichardsche Linie ausgestorben war. Der uns hier allein interessierende Bertram starb 1527. Während 2 seiner Söhne, der Domherr Mathias und Klaus, ohne männliche Nachkommen verstarben, hinterließ ein Vorverstorbener einen Sohn Joachim, der somit in den gesamten Besitz seines Großvaters eintrat und den Stamm der Br. auf Br. fortsetzte, nachdem er vorher die von ihm durch Geld erworbenen Güter Liepe, Friesack, Görne und Klessen bewohnt hatte. Durch seine 2. Gemahlin, eine geborne von Rochow, mit dem ersten evangelischen Bischof von Brandenburg, Mathias von Jagow, verschwägert, sah er im Jahre 1541 die erste Kirchenvisitation zu Bredow stattfinden, nachdem Kurfürst Joachim II. (Hektor) (Wikipedia) sich protestantisch erklärt hatte.
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gutsherrn und dem damaligen Pfarrer Steinhaus über den Besitz von 2 Hufen Land, welche zum Maria Magdalenen Altar für Seelenmessen der Vorfahren gestiftet waren, wurden zu Gunsten der Nachfahren der Stifter entschieden, da mit dem Konfessionswechsel die Seelenmessen fortfielen, doch gelang es ihnen nicht, den Pfarrer, der sich ihrer Meinung nach ungebührlich betragen hatte, zu entsetzen.
Aus dem Jahre 1551, also aus Joachims Br. Zeit, findet sich eine Dorfordnung, Originalmanuskript, die als Charakterisierung der damaligen Zustände in den Dorfgemeinden als Ganzes interessiert, im einzelnen zu mancherlei Betrachtungen Anlaß giebt, hier jedoch nur kurz Erwähnung finden kann.Sie enthält ins Einzelne gehende zweckmäige Bestimmungen über die Art der Hütung der Pferde und des Viehs, den Schutz der Felder durch Bewährgen, die Instandhaltung der Dämme und Wege und deren Beaufsichtigung durch den Schulzen und die Genossen, eine strenge Feuerpolizei, die Ordnung des Wachdienstes und die Wahrung der Ruhe und Ordnung im Dorfe. Dabei kommen die zänkischen Weiber schlecht weg. "Die Weiber, so sie schelten, an ihren Ehren und Glimpf oder andern schmählich Worten angegriffen werden, sollen 2 Stück Leinwand geben oder 4 Tage im Stock sitzen." Zwischen Angreifer und Angegriffenen wird kein Unterschied gemacht; man scheint angenommen zu haben, daß bei derartigen Vorfällen beide Teile gleiche Schuld treffe. Überhaupt sind die angedrohten Strafen hart: für jedes Vergehen eine ganze oder eine halbe Tonne Bier; der Bäcker, der den Ofen nach Sonnenaufgang heizt, verliert das ganze Brot u.s.f. Am Schluß wird bestimmt, wieviel Tonnen Bier die Knechte an den hohen Festen und am Fastelabend zu fordern haben: auf Ostern 2, auf Pfingsten 4, auf unsers Herren Himmelfahrt 1, auf Fastnacht aber 5. So der Wirt aber mehr verzapft, soll er der Herrschaft einen Wispel Hafer geben.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Nachdem Joachim am 14. Dezember 1541 seine Besitzungen unter seine drei Söhne verteilt hatte und nach Spandau, wo er ein Burglehen erworben, gezogen war, trat Jakob den Besitz von Br. mit Schwanebeck an. Sein ältester Sohn Ludolf, dem Zeestow zugefallen war, wurde der Stammhalter der jetzt noch in Österreich blühenden reichsgräflichen Familie von Bredow, da sein gleichnamiger Enkelsohn im 30jährigen Kriege kaiserliche Kriegsdienste annahm, es bis zum Feldmarschall-Lieutenant brachte und in den Reichsfreiherrenstand erhoben wurde. Sein Sohn erwarb die Reichsgrafenwürde.
Der Besitz von Bredow ging im Jahre 1611 auf Jakobs Sohn Mathias über. (Um diese Zeit hatte der Ort 13 Hüfner und 27 Kossäten mit dem Müller. [Schoßkataster v. 1642]. Im Jahre 1780 hatte Bredow 411 Einwohner.) Ihm und seiner Gemahlin Maria Margareta von Rohr aus dem Hause Leddin war es beschieden, die Drangsale des 30jährigen Krieges auszukosten.
Nachdem die Jensischen Reiter im Jahre 1638 die Rittersitze wie die Bauernhöfe in Bredow niedergebrannt und verwüstet hatten, verließ er wohl die öde Stätte; denn er starb 1645 im Hause einer Gräfin Lynar (Wikipedia) zu Spandau. Das noch vorhandene Nachlaßinventarium des Mathias mit seinen verwüsteten Höfen, den Schuld- und Pfandposten legt davon beredtes Zeugnis ab; die Miete für seine Wohnung in Spandau war er bei seinem Tode noch schuldig. Vier seiner Söhne raffte das entsetzliche Kriegselend dahin; nur der jüngste, Henning Sigismund, während der Schrecknisse des Krieges geboren, überlebte Eltern und Geschwister und pflanzte sein Geschlecht fort. 1660 mündig geworden, diente er als kurbrandenburgischer Offizier, brachte es bis zum Rittmeister und wurde später Domherr. Seine drückende Lage besserte sich durch das i.J. 1661 erfolgte Aussterben der Mathiasschen Linie zu Bredow, welche, wie oben erzählt, sich 1460 von der noch heute blühenden Bertramschen Linie schied.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Ehrenreich Br., "Kommissarius" auf Br., Wernitz und Markau starb 1661 mit Hinterlassung von 4 Töchtern, von denen die 3. Marie Dorothee sich 1664 mit Henning Sigismund vermählte, so daß sich in seiner Hand zwei Drittel von Bredow durch Erbschaft von seinem Vater und Heirat - letzteres gegen die lehnrechtliche Erbfolge - vereinigten. Die successionsberechtigten Agnaten schwiegen zunächst, da niemand von ihnen das Geld hatte, die Allolialerben abzufinden; was an Barschaft vorhanden war, brauchte man selbst notwendig, den eignen heruntergekommenen und verwüsteten Besitz in stand zu setzen. Später wurden jedoch wegen Herausgabe des Anteils an Br. und der andern von Ehrenreich Br. auf Henning Sigismund übergegangenen Güter Prozesse angestrengt, die jedoch im Besitze derselben nichts änderten. Seine dreißigjährige Herrschaft in Br. - er starb 1691 am 1. Februar - benutzte er zum Wiederaufbau der wüsten Bauern- und Kossätenhöfe; zwei Dreihüfner verleibte er dem Gute ein und verteilte einige wüste Hufen so unter die Kossäten, daß diese sich von jetzt an Pferde halten konnten.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Das Rechtsverhältnis der Eingesessenen zu dem oder den Gutsherren hatte sich seit Eroberung der Mark und der Unterwerfung der Wenden (Wikipedia) folgendermaßen gestaltet und unverändert erhalten. Das Eigentum an der gesamten Feldmark stand dem Gutsherren zu. Er musste alle bäuerlichen Höfe auf seine alleinigen Kosten bauen, auch die Handwerkerlöhne zahlen, und sie in Besserung erhalten. Er hatte sie stets mit Bauern und Kossäten (Wikipedia) besetzt zu halten, diese in den Abgaben zu vertreten und ihnen bei Unglücksfällen die Pacht und gutsherrlichen Abgaben zu erlassen. Nach und nach war zwar eine gewisse Erblichkeit eingetreten; ursprünglich aber war jeder Lassit (Wikipedia) nur auf Lebenszeit als Bauer oder Kossät angestellt. Persönlich frei waren alle; gewöhnlich hatten sie sich indessen verpflichtet, im Fall sie ihren Hof verließen, einen Ersatzmann zu stellen. Natürlich konnte also der Bauer seinen Besitz weder verkaufen noch verschulden, da er nicht Eigentümer war; andererseits ergiebt Vorstehendes, daß der Gutsherr ebensowenig unbeschränkt waltete, noch über die Besitz- und Nutzungsverhältnisse der Flur frei verfügte. That ein Lassit seine Schuldigkeit nicht, so mußte ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden; allein auf diese Art konnte er seiner Stelle entsetzt werden, und die endgültige Entscheidung stand dem Kammergericht zu. Aus der Zeit von 1632 - 1672 liegen solche Kammergerichtsentscheidungen vor, die uns den Beweis liefern, daß weder in den Wirren des dreißigjährigen Krieges, noch in den nachfolgenden bedrückten Zeiten unter der Regierung des Großen Kurfürsten der Obrigkeit die Zügel des Regiments entglitten waren, sondern daß sie nach Brauch und Herkommen die Differenzen zwischen den Beteiligten ausglich und der Unterthanen wie der "Junker" (Wikipedia) Rechte schützte.
Das erste Urteil von 1632 ist gegen 2 Kossäten ergangen, die von dem ihnen herkömmlich zustehenden Rechte, ihre Stellen aufzugeben, Gebrauch machen wollten, ohne andererseits die Pflicht, einen Ersatzmann zu stellen, zu erfüllen.

Es lautet: In Sachen Achim Michels und Andres Boy Klägers an einen wider Joachim und Mathias Gevettern von Bredow Bekl. andern Teils haben sich die Churfürstl. Brandenburgischen Herren Vize-Kanzler und Kammergerichtsräte bemüht das Werk in Güte aufzugreifen. Nachdem aber solche nicht verfangen wollen, ist dahin verabschiedet worden, daß Kläger schuldig, sich wieder bei ihren Junkern, den Bekl., einzustellen, die Pächte und Dienste, wie vorgeschehn, zu reichen und zu leisten und sich in allen Dingen, wie treuen und fleißigen Unterthanen ansteht, zu erweisen. Wäre es aber in, daß sie ihnen nicht traueten, unter obgemeldeten ihren Junkern fortzukommen, und sie dahero anderswo notwendig ihre Gelegenheit suchen müßten, auf den Fall seien sie schuldig vermöge kundbaren Landesgebrauch anstatt ihrer annehmliche Gewährsleute zu verschaffen.
Urkundlich pp. Koeln a.d. Spree 24. Febr. 1632.

Ein anderes Kammergerichtsurteil vom 2.Nov. 1674 legt einen im Vorjahre ergangenen Abschied, der über die gegenseitigen Hütungs- und Bestellungsrechte und Befugnisse entschieden hatte, nachdem anscheinend bei dessen Ausführung abermalige Meinungsverschiedenheiten entstanden waren, aus und nimmt das Interesse der beklagten Unterthanen besonders wahr, indem es ergiebt, daß man durch gütliche Verhandlung deren Befugnisse zu erweitern mit Erfolg bestrebt gewesen ist, wenngleich es dem Rechte des klagenden Gutsherrn in keiner Weise derogiert (Wiktionary). Es würde zu weit führen, auch dieses langatmig abgefaßte Schriftstück hier einzufügen. Es kam nur, verbreiteten Irrtümern zu begegnen, auf den Nachweis an, daß von feudaler Willkür schon im 17. Jahrhundert schwerlich noch die Rede sein könnte. Aus derselben Zeitperiode, 1668, besitzen wir auch ein Konsistorial-Erkenntnis, gegen die Gutsherren von Bredow extrahiert von dem damaligen Pfarrer Fuggerer, in welchem über das Mithütungrecht der Schafe (der vierbeinigen, nicht der geistlichen) des gelehrten Herrn entschieden wird, und zwar in der Hauptsache zu seinen Gunsten. Jedoch wird "schließlich Kläger sein Unfug und das hönische Schreiben, so er an seinen patronum abgehn lassen durffen, und d arin er mit ungebührlicher Weise angezogenen göttlichen Rache unverantwortlichen excedieret, alles Ernstes verwiesen, ihm auch auferleget, hinfüro bei Vermeidung gebührenden Einsehns sich christlicher Bescheidenheit zu gebrauchen."
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Henning Sigismund hinterließ nur minderjährige Söhne. Allerdings wurde der älteste, Jakob Ludolf, als 22jähriger Lieutenant im Jahre 1689 im Sturm auf Bonn verwundet, noch im Todesjahre seines Vaters volljährig, trat den Besitz von Bredow an und starb 1725, mit Hinterlassung von drei Söhnen, von denen der jüngste, Henning Joachim, beim Tode des Vaters 10 Jahr alt, durch das Los in den Besitz von Bredow, Marwitz und Paaren gelangte. Unter ihm - er starb 1776 - fiel auch der dritte 1460 abgezweigte Gutsanteil durch Aussterben der Wichardschen Linie mit den andern zwei Dritteln wieder zusammen, so daß das Gut Bredow von da an wieder vereinigt war. Nach Henning Joachims Tode ging der Besitz auf Generalmajor Jakob Friedrich von Bredow, welcher ruhmvoll in den Schlachten des großen Königs mitgekämpft hatte, über und nach seinem Heimgange 1783 auf einen Vaterbruderssohn Friedrich Ludloff. Er stammte von einem jüngeren Bruder Henning Sigismunds, Kuno Ludwig, Herrn auf Zeestow ab, dessen beide älteren Söhne als Opfer des siebenjährigen Krieges fielen, und erbte nach dem Tode sämtlicher männlicher Nachkommen Henning Sigismunds den Gesamtbesitz von Bredow, daneben Markee, Zeestow und Paaren.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Aus Henning Joachims Zeit (1767) datiert - sie dehnen sich jedoch über einen weit längeren Zeitraum aus - finden sich Aufzeichnungen des derzeitigen Küsters zu Bredow. Die sehr ausführlichen Mitteilungen des schreibseligen Mannes beziehen sich nur zum geringsten Teil auf den Schulunterricht und die Leistungen der Pflegebefohlenen. Klage über das Zurückgehn der Einnahmen, was bei einer Familie von elf Kindern allerdings schmerzlich und umsomehr empfunden werden mußte, als die Parallele mit seinem Vorgänger, einem kinderlosen, vielbeschäftigten Schneider, sich täglich aufdrängte, über die geringe Vergütung für beschwerliche Dienste, wie das Imgangerhalten der klapprigen Turmuhr, die ihn täglich mehr als einmal 84 Stufen zu sich hinaufnötigte, über eingerissene dem Schulunterricht Abbruch thuende Unsitten, wie beispielshalber das Verteilen von Kuchen an die Kinder, wenn am Gemeindebackofen gebacken wurde, "da denn die gesamte liebe Jugend, die zu allen Zeiten lieber Kuchen gegessen, als studieret hat, dem Praezeptor ferne blieb," und dergleichen füllen den größten Teil des Schriftstückes aus.. Lobenswert ist der Eifer, mit dem der Mann den Hexen- und Gespensterglauben auszurotten sucht, aber die Schulväter nahmen ihm dies sehr übel, und der Sohn des Küsters, "der sich beigehn läßt auf dem Kirchhofe Gespenst zu spielen, um den Leuten das Thörichte ihres Wahnes zu demonstrieren," und dabei von dem eigenen Vater abgefaßt wird, hat sich damit für zeitlebens in Bredow und Umgegend unmöglich gemacht.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Neueste Zeit (seit 1789)
Friedrich Ludolf verblieb, nachdem ihm Bredow zugefallen, in Zeestow wohnen, er brachte dort die Separation (Wikipedia) zustande und starb am 23. Febr. 1793 mit Hinterlassung von 4 Söhnen, von dehnen uns jedoch nur der Älteste, Friedrich Ludwig Leopold, 1767 geboren, also 26jährig, als er den Besitz von Bredow antritt, interessiert. Er studierte in Halle die Rechte und widmete sich dann der Bewirtschaftung von Bredow nebst Wernitz und Markee. Auf seinen Reisen und durch die damals bahnbrechenden Schriften Albrecht Thaers (Wikipedia) hatte er die unermeßlichen Vorteile der Fruchtwechselwirtschaft und des Hackfruchtbaues kennen gelernt. Um dieser teilhaftig zu werden, setzte er seine ganze Energie an die Lösung der Gemeinschaft zwischen den Gutsäckern und den Äckern der Bauergemeinde. Diese Gemeinschaft erlaubte nur die Dreifelderwirtschaft ( Wikipedia): Winterkorn, Sommerkorn, Brache. Die den Kossäten auf letzterer rechtlich zustehender Gänseweide nach Johannis (Wikipedia, der 24. Juni) hinderte eine ordnungsgemäße Bestellung. Oft war dann, wenns ans Pflügen ging, die Brache so hart, daß eine genügende Vorbereitung zur Bestellung des Winterkorns unmöglich war. Auf schlechtes Winterkorn folgte dann schlechtes Sommerkorn - schlechte Vorfrucht, schlechte Nachfrucht; alles Wissen, alles Können nützte nichts, solange das Land an die ortsverfassungsmäßige Wirtschaft seiner Nachbarn gebunden war. Zu einer Separation (Wikipedia) gehörte damals das Einverständnis aller Beteiligten, und diese war nicht zu erreichen.
Über das Rechtsverhältnis zwischen dem Gutsherren und den Bauern haben wir uns schon oben ausgesprochen. Die Leistungen der Letzteren waren damals folgende. Jeder Dreihufner mußte damals täglich einen mit drei Pferden bespannten Wagen mit Knecht, oder bespannten Pflug und einen Handarbeiter auf Hofedienst schicken; auf Verlangen kamen die 2 Mann ohne Spannwerk. Die Kossäten mußten täglich einen Knecht und eine Magd zum Dienst schicken, deren Beköstigung der Gutsherr zu leisten hatte. Für diese Leistungen hatte jeder Bauer die Nutzung von drei Hufen (Wikipedia) nebst den entsprechenden Weiden. Jeder Kossäte hatte 5 Morgen (1 Morgen = 2.500 qm) Wurth (Garten) (auch Wörde, Wörthe genannt), die nach dem dreißigjährigen Krieg an sie verteilten Ländereien, Wiesen und Weiden für 9 Kühe, und erhielt für die Ernte von einer Hufe die 10. Mandel und fürs Dreschen den 16. Strichscheffel. Der Besitzer von Bredow hatte auf diese Art täglich 10 Gespanne und 64 Handarbeiter zur Bewirtschaftung der Ritterhufen. Er bekam außerdem von den bäuerlichen Wirten ungefähr 21 1/2 Wispel (Wikipedia) Roggen und ebensoviel Hafer, 10 Wispel Gerste, über 300 Hühner, die 10. Gans, das 10. Kalb als Pacht bzw. den Fleischzehnten.
Nach oben Nächster Absatz
Nächster Absatz
Nur mit den größten, die von dem Landeskulturedikt von 1807 (eingeführt 1811) geforderten weit übersteigenden Opfern gelang es Friedrich Ludwig Leopold am 8. Juli 1794 mit den Bauern einen Vertrag zu schließen, durch den das alte Rechtsverhältnis beseitigt und die Gemeinschaft zwischen Ritter- und Bauerhufen aufgehoben wurde. Die Bauern sträubten sich, sie wollten das freie Eigentum nicht haben; das Recht ihre Grundstücke zerteilen oder verschulden oder verkaufen zu können, war ihnen wertlos, erfüllte sie mit Abneigung. Die Bauten, die bisher der Gutsherr hergestellt hatte, von nun an aus eigenen Mitteln tragen zu müssen, erschien ihnen eine bedenkliche Last; daß die Vertretung in den Staatsabgaben wegfiel und der Steuerexekutor nun eventuell statt zum Gutsherrn direkt zu ihnen kommen konnte, eine düstere Perspektive. So war denn an eine Spezialseparation (Wikipedia) fürs erste nicht zu denken, lehnte doch der Erbe eines unverschuldeten Bauerguts dessen Annahme unter den neuen Verhältnissen einfach ab! Der Dreihufner, der sich endlich im Jahre 1852 dazu entschloß, die Spezaialseparation zu beantragen, mußte dazu seinen ganzen Mut zusammennehmen und zitterte wie seine Vorfahren vor den auspochenden Magdeburgern und den Jensischen Reitern.
Nach oben Zum Dateiende
Zum Dateiende
Nachdem Friedrich Ludwig Leopold sein Ziel erreicht hatte und aus der Gemeinschaft ausgeschieden war, ging er mit Eifer an die Ausführung der längst geplanten und ersehnten Verbesserungen in der Ackerwirtschaft. Er baute dann eine Brennerei und Tagelöhnerhäuser und begann den Baue eines neuen großen Wohnhauses. Da brach mit dem unglücklichen Jahre 1806 und der Invasion der Franzosen eine neue furchtbare Katastrophe über Preußen und die Mark herein. Die auf Bredow treffenden schier unerschwinglichen Kontributionen, Requisitionen, Einquartierungslasten richteten den Wohlstand des Dorfes zu Grunde. Dreimal wurde das Dorf ausgeplündert; im Gutshause wurden alle Thüren eingeschlagen, alle Schränke zertrümmert, kurz die Gräuel des dreißigjährigen Krieges erneuert. Nur durch das große Vermögen seiner Gemahlin, einer geborenen von Lengefeld wurde es dem Gutsherrn möglich, die schweren Zeiten zu überstehen. Gleich nach dem Frieden verkaufte er ein seiner Frau in Berlin in der Kochstraße gehöriges Haus. Er vollendete später den unterbrochenen Bau des Gutshauses, führte Rindvieh aus Oldenburg ein und brachte das Gut bis zu seinem am 20. Febr. 1836 erfolgten Tod trotz der für die Landwirtschaft so ungünstigen zwanziger Jahre in einen für die Zeit ungewöhnlich hohen Kulturzustand. Nach seinem Heimgang fiel Bredow durch das Los seinem 2. Sohne Alexander Eberhard zu. Der älteste, Friedrich Heinrich, am 16. Geburtstage seiner Mutter getauft, erhielt Markee, zwei jüngere Söhne wurden durch Geld abgefunden. Alexander Eberhard hatte als Offizier bei dem 6. Kürassier-Regiment (Wikipedia) in Brandenburg gestanden und dann bis zu des Vaters Tode auf dem verpachteten Gut Zeestow gelebt. Nach seinem am 21. Juni 1857 erfolgten Tode kam Bredow an den jetzigen Besitzer, Rittmeister a.D. Wichard von Bredow, dem später auch Markee und Zeestow zufiel.
Das letzte über das Dorf Bredow zu verzeichnende Ereignis ist eine furchtbare Feuersbrunst vom 4. August 1859, welche fast das ganze Dorf mit der Kirche in Asche legte, während das Gutshaus verschont blieb. Doch erhoben sich neue schönere Häuser an Stelle der alten und geben nebst der schönen Kirche und dem stattlichen Herrenhause dem Dorfe ein schmuckhaftes Ansehen Der Ort, welcher mit dem Geschlecht, das ihm seinen Namen gegeben, aus allen Stürmen, die darüber hinweggebraust, blühender als vorher hervorgegangen ist, wird bald tausend Einwohner zählen.
 
Briefsiegel Amt Bredow
© 2002 by Klaus-Peter Fitzner •   webmaster (at) 14641-bredow.de
Nach oben