Osthavelländisches Kreisblatt
(Stand: 13.02.2016)
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Nr. 13: vom 16.02.1878
Den geehrten Einwohnern von Nauen theile ich ergebenst mit, daß ich den Markt nicht mehr beziehe, sondern jeden Dienstag und Freitag mein Brot in der Stadt zum
Verkauf ausfahre und bitte um ferneren geneigten Zuspruch.
Sommer, Bäckermeister in Bredow.
Nr. 14: vom 20.02.1878
Subhastations-Patent
Das dem Mühlenmeister
Carl Illgen zu Bredow gehörige, in Bredow belegene, im Grundbuch von Bredow (
hier) Band II, Seite 553 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 2. Mai 1878, Nachmittags 3 Uhr, in Bredow im Lokale
des Gastwirths
Brunow im Wege der nithwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und
demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 3. Mai 1878 Vormittags 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grundsteuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt-Flächenmaß von 5 Ar 30 Quadrat-Metern mit einem
Reinertrage von 0,83 Thalern und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 36 Mark veranlagt…
Nauen, den 12. Februar 1878.
Königliche Kreisgerichts-Commission.
Der Subhastations-Richter.
Nr. 17: vom 02.03.1878
Bekanntmachung
Am 15. Februar d. J. ist der Hund des Bäckermeisters
Oesterreich hierselbst in der Falkenhagener Forst von
einem der Tollwuth dringend verdächtigen Hund gebissen worden.
Der Hund des Bäckermeisters Oesterreich ist seitdem mit mehreren Hunden des hiesigen Ortes in Berührung gekommen. …
Bredow, den 28. Februar 1878
Der Amtsvorsteher von Bredow - Bredow.
Nr. 20: vom 13.03.1878
Bekanntmachung
Auf dem dem Rittergutsbesitzer
von Bredow zu Bredow gehörigen ehemals
Joachim Sommerfeldschen Bauerhofe decken vom 5. März ab folgende Königl. Landbeschäler:
- Lydias, Rappe, 1,67 cm hoch, Friedr.-Wilhelms-Gestüt, 1864 geboren, vom Hipparch aus der Laerta, zu 20 Mk. 50 Pf. incl. Trink- und Füllengeld.
- Agathon, hellbraun, Blümchen, rechte Hinterfessel weiß, 1871 zu Graditz geboren, 1,76 m hoch, vom King aus der Amalie, für 18,50 Mk.
- Jung Harlequin, Schimmel, Friedr.-Wilhelms-Gestüt, 1855 geboren, 1,76 m hoch, vom Harlequin aus der Corisanda, für 18 Mk. 50 Pf.
Aus nachstehenden Ortschaften sind Stuten von der Bedeckung ausgeschlossen:
- Nauen,
- Uetz,
- Ferbitz,
- Hohen-Schöpping,
- Cremmen.
Bredow, den 5. März 1878.
Der Stationshalter von Bredow - Bredow.
Nr. 21: vom 16.03.1878
Beschälstation
Nauen, den 12. März 1878.
Im Interesse der Pferdezüchter und zur Beantwortung der von verschiedenen Seiten an die Kgl. Gestütsdirection bei Neustadt a. D. gerichteten Anfragen bringe ich
auf Wunsch dieser Direction zur öffentlichen Kenntniß, daß die Beschälstation von Nauen nach dem Rittergut Bredow verlegt worden ist.
Der Landrath. I.V. David, Kreissecretair.
Nr. 31: vom 20.04.1878
Im Nähen von neuen Hüten und zu Putzarbeiten, zur Anfertigung von Haararbeiten und Haarschnüren, sowie auch für die feine Wäsche empfiehlt
sich die Plätterin Frau
Liepe in Bredow
Nr. 31: vom 20.04.1878
Die früher dem Kaufmann Herrn
Rennefahrt gehörigen Grundstücke, und zwar die unweit Nauen
gelegenen Ackerpläne an der Berl.-Hamburger Chaussee resp. Bredower Weg, sowie einen bei Bredow belegenen zu beackernden Luchplan beabsichtige ich auf sechs
hintereinander folgende Jahre am 24. April, Abends 6 Uhr, in meinem Lokale öffentlich meistbietend zu verpachten. Die Bedingungen werden vor dem Termin bekannt
gemacht.
Bredow,
Hermann Küger.
Nr. 48: vom 26.06.1878
Bekanntmachung
Nauen, den 22. Juni 1878.
Es ist wiederholt vorgekommen, daß bei Bränden auf den benachbarten Ortschaften neugierige Personen unbefugt auf denjenigen Wagen mitgefahren sind, welche
nur Löschmannschaften zur Brandstelle zu befördern hatten. Um diesen Mißbrauch für die Zukunft zu verhindern, werden die Herren Spannbesitzer
ersucht, bei vorkommenden Bränden auf dem Lande nur solche Einwohner, welche entweder ein Löschgeräth bei sich führen oder sich durch Vorzeigen der
Feuerlöschdienstkarte oder in anderer Weise als zum Mitfahren berechtigt ausweisen, auf die zur Brandstelle eilenden Mannschaftswagen aufsteigen zu lassen.
Der Magistrat.
Nr. 49: vom 29.06.1878
Bekanntmachung
Nauen, den 22. Juni 1878.
Von den dem Herrn Rittmeister a. D.
v. Bredow auf Bredow gehörigen Rittergütern
- Bredow, Band V., Seite 153 des Hypothekenbuchs von den Rittergütern,
- Ceestow, I. Antheils, vol. VI. pag. 601, daselbst
- Markee, Band III., Blatt 169 daselbst,
sollen Grundstücksparzellen, und zwar:
ad a |
5 a 36 qm südlich der Eisenbahn |
|
2 ha 69 a 10 qm an der Falkenhagener Grenze usw. |
ad b |
60 a 30 qm links und rechts der Bahn |
ad c |
33 a 80 qm Enclave in der Gemarkung Bredow |
an die Berlin-Hamburger Eisenbahn behufs Anlage von Forstschutzstreifen enteignet werden.
Zur commissarischen Verhandlung über die Entschädigungs-Feststellung habe ich Termin auf Freitag den 19. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, auf dem Gutshofe in Bredow
anberaumt.
Auf Grund des § 25 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 werden alle an den zu enteignenden Grundstücken Berechtigte vorgeladen, in dem Termine zu
erscheinen und ihr Interesse an der Feststellung der Entschädigung, deren Auszahlung bzw. Hinterlegung, wahrzunehmen.
Die etwa ausbleibenden Berechtigten können an dem Verfahren nicht Theil nehmen und wird ohne deren Zuthun die Entschädigung festgestellt resp. wegen
Auszahlung oder Hinterlegung derselben verfügt werden.
Der Landrath Graf v. Königsmarck
Nr. 64: vom 21.08.1878
Am Freitag, den 23. August, Abends 6 Uhr, beabsichtige ich die Grasnutzung von meiner Wiese an Ort und Stelle zu verpachten; nachdem findet im Gasthofe des Herrn
Brunow die Verpachtung meines Luch- und Feldackers (letzterer nahe beim Dorfe gelegen) auf fünf Jahre statt.
Wulkow, Schmiedemeister in Bredow.
Nr. 66: vom 28.08.1878
30 Mark Belohnung
Aus dem Gährungsraum meiner Brennerei sind mir vor wenigen Tagen acht Messingschrauben und elf dito Söpsel entwendet worden. Wer die Entdeckung des
Thäters so herbeiführt, daß dessen gerichtliche Bestrafung erfolgen kann, erhält obige Belohnung.
Vor dem Ankauf der gestohlenen Gegenstände wird gewarnt.
Bredow, den 24. August 1875.
v. Bredow
Nr. 73: vom 21.09.1878
Subhastations-Patent
Das dem
Müller Johann August Friedrich Wilhelm Krüger
gehörige, in Bredow belegene, im Grundbuch von Bredow (
hier), Band II, Nr. 97, Seite 493 verzeichnete
Mühlengrundstück nebst Zubehör soll den 26. November 1878, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthofe des Gastwirths Brunow in Bredow im Wege der nothwendigen
Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages den 28. November 1878, Vormittags
12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grundsteuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt-Flächenmaß von 36 a 20 qm nicht, zur Gebäudesteuer
mit einem jährlichen Nutzungswerth von 306 Mk. veranlagt. …
Der Subhastationsrichter.
Nr. 81 Beilage: vom 19.10.1878
Bredow, den 17. October 1878
Am Dienstag den 15. October, Vormittags 10 Uhr, endete ein sanfter Tod die längeren Leiden meiner geliebten Frau
Auguste, geb. Rack, was ich hiermit theilnehmenden Verwandten und Freunden mit der Bitte um stille Theilnahme
tiefbetrübt anzeige.
Carl Schmidt.
Die Beerdigung findet am Sonnabend den 19. October, Nachmittags 2 Uhr, vom Trauerhause aus statt.
Nr. 82 : vom 23.10.1878
Bekanntmachung
Am 24.10.1878, Nachmittags 2 Uhr, sollen im Hause des Bäckermeisters
Oesterreich zu Bredow mehrere
gepfändete Sachen, insbesondere:
1 Wispel Kartoffeln, 200 Bierkruken, einige Gänse, Hühner und Tauben meistbietend gegen sofortige Zahlung verkauft werden.
Nauen, den 21. October 1878.
Grahn, Kreisgerichts-Secretair.
Nr. 82 : vom 23.10.1878
Bekanntmachung
(Für Landwirthe.) Eine höchst einfache Methode, die Plage der Feldmäuse schnell, sicher und für andere Thiere gefahrlos zu beseitigen, findet auf den
Gemarkungen des
Ritterguts Bredow Anwendung. Der Besitzer ließ sich von dem Klempnermeister Krug hierselbst 1 ½ Fuß
lange, mit einem Boden versehene blecherne cylinderartige Röhren im Durchmesser von 6 Zoll anfertigen. Dieselben wurden Abends in die Erde gesteckt, da die
Feldmäuse bekanntllich Nachts ihre verheerenden Raubzüge unternehmen. Der Erfolg blieb nicht aus. Als man am nächsten Morgen die Hülsen nachsah,
fand man in vielen 15, 20 in einigen sogar gegen 30 Mäuse vor, welche sofort in ein mit Wasser gefülltes Jauchfaß geworfen und ersäuft wurden. Nach
und nach schaffte Herr
von Bredow mehr solcher modernen Mausefallen an, so daß er jetzt wohl über 1500
Stück verfügt. Oben beschriebene Manipulation wird jeden Abend ausgeführt und ist von so gutem Erfolg begleitet, daß die Feldmark beinahe von dem
Ungeziefer gesäubert ist.
Als Beispiel, wie vortheilhaft solche Fallen sind, erwähnen wir, daß sich neulich morgens in 400 Fallen 8000 Mäuse vorfanden. Diese Plage, welche im Stande ist,
den kleineren Landmann gänzlich zu ruiniren, kehrt, wie statistisch nachgewiesen, alle drei Jahre wieder; es ist daher kein weggeworfenes Geld, wenn sich jeder Besitzer
einige hundert Stück solcher Fallen anschafft, umsomehr, da dieselben, in Partien bezogen, von Herrn Krug sehr billig angefertigt werden. Herr Schulze Gehricke in
Wernitz hat nach und nach 100 Stück Fallen bezogen und damit seine Besitzung von den Nagethieren gäntlich befreit. Herr
Rittergutsbesitzer von Bredow-Dyrotz, der bekanntlich in landwirthschaftlichen Kreisen als Autorität gilt, hat sich gleichfalls von der Zweckmäßigkeit dieser Fallen
überzeugt und Herrn Krug einen Auftrag zur Anfertigung von 500 Stück ertheilt. Die Vertilgung der Mäuse durch Phosphorpillen hat sich bei näherer
Prüfung als nicht empfehlenswerth erwiesen, da bei dem Vertheilen derselben von dem Personal nicht mit gehöriger Sorgfalt zu Werke gegangen wird.
Jagdpächter theilten uns wiederholt mit, daß sie auf ihren Streifereien häufig Hasen, Hühner, Krähen, sogar Hunde vergiftet vorfanden und meinten,
dieses fahrlässige Giftlegen vernichte den kleineren Wildbestand gänzlich. Daher kein Gift - sondern Fallen.
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