Wappen der Gemeinde Bredow
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
(Stand: 16.03.2017)

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Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2012

Nr. 01 / 2012

Seite 20:
7. April 2012 ab 17:00 Uhr Fackelumzug und Osterfeuer in Bredow
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Nr. 02 / 2017

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Nr. 03 / 2017

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Nr. 04 / 2012

Seite 75:
23. Juni 2012 15:00 bis 24:00 Uhr 2. Bredower Teichfest
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Nr. 05 / 2017

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Nr. 06 / 2012

Seite 95:
Die Gemeinde Brieselang beabsichtigt die gemeindeeigenen Liegenschaften in Brieselang/OT Bredow, Gartenstraße Gemarkung Bredow, Flur 7, Flurstücke 221, 222 zu veräußern. Das Flurstück 221 hat eine Größe von ca. 18 qm, das Flurstück 222 eine Größe von ca. 783 qm. Beide Flurstücke bilden gemeinsam das Verkaufsobjekt. Das Verkaufsobjekt ist erschlossen und nach § 34 BauGB bebaubar.
Das Flurstück 221 ist mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) für die Gemeinde Brieselang belastet (dingliche Absicherung der vorhandenen Abwasserleitung mit dem unentgeltlichen und immerwährenden Recht, in dem dienenden Grundstück unter dessen Erdoberfläche eine Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser ggf. inklusive erforderlicher Revisionsschächte, dauernd zu haben und zu betreiben und zu diesem Zweck sowie zur Überwachung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der Anlage den dienenden Grundbesitz im Einvernehmen mit dem betroffenen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zu betreten, zu befahren und durch Beauftragte betreten und befahren zu lassen sowie jeweils zweckentsprechend benutzen zu lassen. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.). Der Dienstbarkeitsberechtigten (Berechtigte) ist ferner gestattet, Sachen, welche zu den bei Ausübung der Dienstbarkeit erforderlichen Arbeiten benötigt werden, auf das dienende Grundstück zu bringen und dort ebenso wie einen etwaigen Erdaushub vorübergehend zu lagern (beschränktes Nutzungsrecht).
Die Überbauung der Leitung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde Brieselang/OT Bredow zulässig.
Die Berechtigte ist verpflichtet, auf ihre Kosten alle Schäden zu beseitigen, welche in Ausübung der Dienstbarkeit an dem dienenden Grundstück entstehen und dieses jeweils wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Sollten Sie am Erwerb des Verkaufsobjektes (Gemarkung Zeestow, Flur 7, Flurstücke 221 und 222) interessiert sein, geben Sie bitte bis zum 05.07.2012 ein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Kaufangebot 7-221; 7-222" bei der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3 in 14656 Brieselang ab.
Die Kaufpreisvorstellung der Gemeinde Brieselang beläuft sich auf mindestens 22.428,00 €.
Bei reger Nachfrage entscheidet das Höchstgebot, sofern die Bonität nachgewiesen ist. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisgebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt. Die Veräußerung der Liegenschaft erfolgt direkt durch die Gemeinde Brieselang. Der Erwerb der Liegenschaft ist für den/die Käufer provisionsfrei.
Die Gemeinde behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird und mit Interessenten nach zu verhandeln. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Gemeinde Brieselang abgeleitet werden. Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung).
Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der Verkaufsgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL) – vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser allgemeinen Information ausdrücklich einverstanden zu sein.
Brieselang, den 6. Juni 2012
gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 102:
Straßenbaumaßnahme Kreisstraße HVL 03
Los 1: Brieselang Schillerstraße-Brücke über den Havelkanal
Los 2: Brücke über den Havelkanal L 161
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, an der Kreisstraße HVL 03 Straßeninstandsetzungsarbeiten durchführen zu lassen. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Brieselang Schillerstraße—Brücke über den Havelkanal und Los 2: Brücke über den Havelkanal-L 161
Das Los 2 wird im Bauablauf voraussichtlich noch einmal in 2 Abschnitte geteilt; die Trennung erfolgt im Bereich der Einmündung Berger-Bau bzw. Bredow Vorwerk.
Die Bauzeit wird in den Ferien, Los 1 mit einer Bauzeit von 3 Tagen, Los 2 mit einer Bauzeit von 4 Tagen im Zeitraum vom 25. Juni 2012 bis 06. Juli 2012 sein.
Die Bekanntmachung der Vollsperrung erfolgt über die örtliche Presse sowie über eine Kennzeichnung je nach Los an der L 201 / Forstweg, an der L 201 / Pappelallee und an der Einmündung L 161/HVL 6303.
Seite 106:
23. Juni 2012 15 bis 24 Uhr 2. Bredower Teichfest
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Nr. 07 / 2012

Seite 127:
25. August 2012 Erntefest in Bredow
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Nr. 08 / 2012

Seite 134:
Friedhofssatzung der Gemeinde Brieselang
Seite 153:
Die Planungen für den Gehweg im OT Bredow (Kirche bis Tagelöhnerhöfe) wurden begonnen. Der Spielplatz im OT Bredow wurde baulich, wie durch die GV beschlossen, erweitert und eröffnet.
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Nr. 09 / 2012

Seite :
Beschl.-Nr. 0723/12
Beschlußempfehlung zum Regionalplan Havelland Fläming 2020
- Geänderte Fassung nach der Sitzung des AfGE am 04.09.2012 -
Zu 3.2. (Windernergienutzung)...
2. Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Aufhebung der rechtskräftigen Bebauungspläne "Windpark Bredow / Zeestow I" und "Windpark Bredow / Zeestow II" nicht in Betracht kommt, da die Gemeinde andernfalls Schadenersatzansprüche nach den §§ 39 ff. BauGB zu befürchten hat. ...
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Nr. 10 / 2017

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Nr. 11 / 2017

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Briefsiegel Amt Bredow
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