Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2012
Seite 95:
Die Gemeinde Brieselang beabsichtigt die gemeindeeigenen Liegenschaften in Brieselang/OT Bredow, Gartenstraße Gemarkung
Bredow, Flur 7, Flurstücke
221,
222 zu
veräußern. Das Flurstück 221 hat eine Größe von ca. 18 qm, das Flurstück 222 eine Größe von ca. 783 qm. Beide Flurstücke bilden
gemeinsam das Verkaufsobjekt. Das Verkaufsobjekt ist erschlossen und nach § 34 BauGB bebaubar.
Das Flurstück 221 ist mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Leitungsrecht) für die Gemeinde Brieselang belastet
(dingliche Absicherung der vorhandenen Abwasserleitung mit dem unentgeltlichen und immerwährenden Recht, in dem dienenden
Grundstück unter dessen Erdoberfläche eine Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser ggf. inklusive erforderlicher
Revisionsschächte, dauernd zu haben und zu betreiben und zu diesem Zweck sowie zur Überwachung, Reinigung, Instandhaltung,
Instandsetzung und Erneuerung der Anlage den dienenden Grundbesitz im Einvernehmen mit dem betroffenen Eigentümer oder
Nutzungsberechtigten zu betreten, zu befahren und durch Beauftragte betreten und befahren zu lassen sowie jeweils
zweckentsprechend benutzen zu lassen. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.). Der
Dienstbarkeitsberechtigten (Berechtigte) ist ferner gestattet, Sachen, welche zu den bei Ausübung der Dienstbarkeit
erforderlichen Arbeiten benötigt werden, auf das dienende Grundstück zu bringen und dort ebenso wie einen etwaigen Erdaushub
vorübergehend zu lagern (beschränktes Nutzungsrecht).
Die Überbauung der Leitung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde Brieselang/OT Bredow zulässig.
Die Berechtigte ist verpflichtet, auf ihre Kosten alle Schäden zu beseitigen, welche in Ausübung der Dienstbarkeit an dem
dienenden Grundstück entstehen und dieses jeweils wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Sollten Sie am Erwerb des Verkaufsobjektes (Gemarkung Zeestow, Flur 7, Flurstücke 221 und 222) interessiert sein, geben Sie
bitte bis zum 05.07.2012 ein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Kaufangebot 7-221; 7-222" bei
der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3 in 14656 Brieselang ab.
Die Kaufpreisvorstellung der Gemeinde Brieselang beläuft sich auf mindestens 22.428,00 €.
Bei reger Nachfrage entscheidet das Höchstgebot, sofern die Bonität nachgewiesen ist. Juristische Personen werden gebeten, ihrem
Kaufpreisgebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt. Die Veräußerung der Liegenschaft erfolgt direkt durch die Gemeinde
Brieselang. Der Erwerb der Liegenschaft ist für den/die Käufer provisionsfrei.
Die Gemeinde behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird und mit Interessenten
nach zu verhandeln. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die
Gemeinde Brieselang abgeleitet werden. Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung).
Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung
von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der
Verkaufsgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt.
Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der
Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL) – vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht
kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser allgemeinen
Information ausdrücklich einverstanden zu sein.
Brieselang, den 6. Juni 2012
gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 106:
23. Juni 2012 15 bis 24 Uhr 2.
Bredower Teichfest
Seite 134:
Friedhofssatzung der Gemeinde Brieselang
Seite 153:
Die Planungen für den Gehweg im OT Bredow (Kirche bis
Tagelöhnerhöfe) wurden begonnen.
Der
Spielplatz im OT Bredow wurde baulich, wie durch die GV beschlossen, erweitert und eröffnet.