Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
(Stand: 16.03.2017)
» Ausgewählte Beiträge über Bredow und seine Bewohner «
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2011
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zur Grundsteuer A und B, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer
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eines Antrages nach § 9 Abs. 4 Grundbuchreinigungsgesetz in der Gemarkung Brieselang im Bereich der Gem. Brieselang
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Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer 380 –KV-Freileitung Zwischen Neuenhagen und Wustermark mit Anschluss Hennigsdorf
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Ausschreibung eines Ausbildungsplatzes in der Gemeinde Brieselang
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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 14 "Pappelallee 14"
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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 100 "Johannes-Keppler-Straße 4, 6, 8, 10"
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Beschlüsse der Gemeindevertretung
Seite 11:
Die Dachsanierung des
Sportgebäudes im OT Bredow konnte trotz der widrigen
Wetterbedingungen noch im Dezember 2010 bis auf kleine Restarbeiten abgeschlossen werden.
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Öffentliche Bekanntmachungen
- Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
- über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes "Bredow-Nord"
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 23.02.2011
Seite 57:
Beschl.-Nr.:
422-01/11 Antrag auf Anrechnung von
Pflasterkassenbeiträgen (Antragsteller: Verwaltung)
Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt die Anrechnung von Pflasterkassenbeiträgen auf die zu zahlenden
Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Brieselang.
Die gezahlten Pflasterkassenbeiträge sind im Verhältnis 1:1, von Reichsmark auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik,
danach im Umstellungsverhältnis von 2: 1 auf Deutsche Mark (DM) und abschließend nach der Währungsumstellung von DM auf Euro
mit dem festgelegten Umrechnungsfaktor 1,95583 umzurechnen. Die Einzahlung der Pflasterkassenbeiträge ist anhand von Belegen
nachzuweisen. Alle diesbezüglichen Beschlüsse insbesondere die Beschlüsse Nr. 317-01/00 und 727-05/02 der Gemeindevertretung
Brieselang und der ehemals selbständigen Gemeinden
Bredow und Zeestow werden mit diesem Beschluss aufgehoben.
Seite 57:
Beschl.-Nr.:
423-02/11 Abschnittsbildung und Festlegung der Straßenart zur Abrechnung der Straßenbaumaßnahme
Berliner Straße in der Gemeinde Brieselang OT Bredow (Antragsteller: Verwaltung)
Für die Straßenbaumaßnahme Berliner Straße in der Gemeinde Brieselang OT Bredow beschließt die Gemeindevertretung Brieselang
die Abschnittbildung.
Folgender Abrechnungsabschnitt wird hiermit gebildet:
Abrechnungsabschnitt: Berliner Straße von Einmündung Nauener Straße bis Einmündung Ringstraße.
Bei der Berliner Straße handelt es sich nach Straßenklasse um eine Landesstraße. Die Klassifizierung der Erschließungsfunktion
(Straßenart) erfolgt hiermit als Hauptverkehrsstraße. Die zum Ausbau anstehenden Nebenanlagen dieser Landesstraße
befinden sich in der Straßenbaulast der Gemeinde Brieselang.
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Amtliche Bekanntmachungen
- der gemeinsamen Landesplanung zum Gas- und Dampfkraftwerk Wustermark
- Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland
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Beschlüsse der Gemeindevertretung
Seite 67:
Die Gehwegbaumaßnahmen in der
Berliner Straße im Ortsteil Bredow haben begonnen.
Seite 73:
Baumarbeiten / Fällungen
In den nächsten Tagen erfolgen aufgrund akuter Gefährdung der Standsicherheit Baumarbeiten am Ortsweiher in Bredow.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Auf Grund von Sturmschäden mussten am 12.04.2011 einige Birken auf der Festwiese (Parkweg) gekürzt bzw. gefällt werden.
Info für alle Kaminbesitzer:
Die ausführende Firma am Ortsweiher Bredow schneidet Holz-, Stamm- und Aststücke über 10 cm Durchmesser in Ofenlänge und
belässt diese vor Ort. Weiterhin liegen die gefällten Birken noch an der Festwiese (Parkweg). Wer möchte kann das Holz gerne
abtransportieren und verwerten.
Ansprechpartner: Sachgebiet Grünflächen/Friedhöfe,
Frau Lehmann, Tel.: 33852
Seite 73:
Straßenbauarbeiten
In Bredow, Berliner Straße (Westseite) zwischen Nauener Straße und Ringstraße wird zur Zeit der Gehweg grunderneuert.
Es kommt zu Behinderungen durch die Bauarbeiten. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ansprechpartner: Sachgebiet Öffentliche Erschließungsanlagen,
Herr Raab, Tel.: 33851
Seite 86:
8. Juni Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Gaststätte Grünefeld in Bredow
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Öffentliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachungsanordnung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Brieselang
- Haushaltssatzung der Gemeinde Brieselang
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Übersicht zum Haushalt 2011
Seite 92:
Für den OT Bredow ist unter anderem der Bau eines Parkplatzes für den
Friedhof
beschlossen.
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Amtliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinde Brieselang
in der Gemarkung Brieselang
- Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gem. § 33 BbgMeldeG
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Beschlüsse der Gemeindevertretung
Seite 132:
Die Gehwegbaumaßnahmen in der
Berliner Str. (OT Bredow) sind fertiggestellt. Die
Gehölzpflanzungen werden im Herbst erfolgen.
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Amtliche Bekanntmachungen
- Energiewirtschaftsgesetz
- Über das Widerspruchsrecht d. Melderechtsrahmengesetzes
- Sitzung des Wahlausschusses
- Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- B-Plan Nr. 14 "Pappelallee"
- B-Plan Nr. 39 "Parkweg 13"
- Bestätigung der Jahresrechnung 2009
- Parken in Grundstückseinfahrten
- Mandatsänderung in der Gemeindevertretung
- Aktuelles: 75 Jahre Olympisches Dorf Elstal
- Aufruf an Eigentümer bzw. Erben von Bodenreformgrundstücken
- Beschlüsse der Gemeindevertretung
Seite 175 / 176:
Ministerium der Finanzen
Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von Bodenreformgrundstücken
Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg veröffentlicht die Gemeinde Brieselang für die Gemeinde nachfolgend
aufgeführte Bodenreformeigentümer und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke:
Gemeinde Brieselang:
zuletzt eingetragener Eigentümer vor Eintragung des Landes Brandenburg |
Grundbuch von |
GBBl-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
BBG-Az |
Domke, Emilie |
Bredow |
429 |
Bredow |
009 |
00046/000 |
630116 |
Heida, Christian [Heider] |
Bredow |
432 |
Bredow |
009 |
00056/000 |
630150 |
Konas, Josef |
Bredow |
339 |
Bredow |
003 |
00004/000 |
630126 |
Konas, Josef |
Bredow |
339 |
Bredow |
009 |
00068/000 |
630126 |
Konas, Josef |
Bredow |
339 |
Bredow |
009 |
00107/000 |
630126 |
Konas, Josef |
Bredow |
339 |
Bredow |
009 |
00117/000 |
630126 |
Konas, Josef |
Bredow |
339 |
Bredow |
009 |
00130/000 |
630126 |
Konas, Josef |
Bredow |
339 |
Bredow |
009 |
00341/000 |
630126 |
Naujocks, Emil |
Bredow |
397 |
Bredow |
009 |
00163/000 |
630120 |
Naujocks, Emil |
Bredow |
524 |
Bredow |
009 |
00239/000 |
630120 |
Naujocks, Emil |
Bredow |
524 |
Bredow |
009 |
00375/000 |
630120 |
Naujocks, Emil |
Bredow |
524 |
Bredow |
009 |
00416/000 |
630120 |
Nobis, Gerhard |
Bredow |
442 |
Bredow |
009 |
00102/000 |
630117 |
Panzer, Ernst |
Bredow |
679 |
Bredow |
003 |
00111/000 |
630151 |
Panzer, Ernst |
Bredow |
679 |
Bredow |
003 |
00112/000 |
630151 |
Weber, Gustav |
Bredow |
381 |
Bredow |
009 |
00329/000 |
630114 |
Wolf, Helene |
Bredow |
336 |
Bredow |
003 |
00045/000 |
630127 |
Wolf, Helene |
Bredow |
336 |
Bredow |
003 |
00102/000 |
630127 |
Wolf, Helene |
Bredow |
336 |
Bredow |
009 |
00275/000 |
630127 |
Wolf, Helene |
Bredow |
336 |
Bredow |
009 |
00012/000 |
630127 |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 07. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) entschieden, dass die vor dem 03.
Oktober 2000 geübte Praxis des Landes Brandenburg in Bezug auf Grundstücke aus der Bodenreform, deren Eigentümer bzw. Erben
dem Land zum damaligen Zeitpunkt unbekannt waren, nicht rechtmäßig war.
Das BGH-Urteil enthält - über den entschiedenen Einzelfall hinaus - die Feststellung, dass die dem Land damals unbekannten
Eigentümer oder deren Erben ihr Eigentum durch die vom Land Brandenburg erklärte Auflassung nicht verloren haben, da die
Auflassung nichtig ist.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg bittet deshalb alle benannten Eigentümer bzw. deren Erben, sich möglichst
schnell beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam zu melden,
um die Möglichkeit einer Rückauflassung zu klären.
Sonderamtsblatt zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Brieselang
- Amtliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Brieselang zur Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang am 11.09.2011
- Wahlbekanntmachung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Brieselang
Amtliche Bekanntmachung zur Gültigkeit des Wahlergebnisses
- Amtliche Bekanntmachung
- Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung)
- Umweltverträglichkeitsprüfung Straßenbaumaßnahme Fichtestraße
- 380 kV-Freileitung Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf
- Beschlüsse der Gemeindevertretung
Seite 199:
Von links:
Bernd Storch,
Jürgen Forchert und als Teichfee
Stefanie Grünefeld
Foto: Amtsblatt
Seite 200:
Die Beleuchtung in einem Teil von Bredow ist seit einigen Wochen ausgefallen. Die beauftragte Elektrofirma ist seit längerer
Zeit mit der Ursachenforschung und Schadensbehebung beschäftigt. Es handelt sich offensichtlich um einen komplizierten Schaden.
-
Amtliche Bekanntmachungen
-
Beschlüsse der Gemeindevertretung
-
Der Seniorenbeirat informiert
Seite 232:
Die örtliche Elektrofirma, die mit der Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung beauftragt ist, hat es in den letzten
Monaten nicht geschafft die Havarieschäden zeitnah abzuarbeiten. Die Verwaltung bemüht sich zurzeit eine zweite Firma fur
Havarieschäden einzubinden.
Besonders in Bredow sind zurzeit zwei Probleme aktuell. Da ein erheblicher Ausfall der Straßenbeleuchtung im OT Bredow zu
verzeichnen war, musste eine Umverlegung der Stromversorgung der Straßenbeleuchtung erfolgen. Dies ist auch weitestgehend
erfolgreich umgesetzt worden. Dies hat aber zur Folge, dass die Straßenbeleuchtung der
Aufbaustraße (Ortsauswärts Richtung
B5 rechte Seite) zurzeit keine Stromversorgung hat. Es ist geplant diese Versorgung von der gegenüberliegenden Seite der
Landesstraße zu realisieren. Hierzu ist die Genehmigung des Straßenbetriebes des Landes notwendig. Diese wird in Kürze erwartet.
Anschließend wird die Straßenbeleuchtung der Aufbaustraße wieder an das Netz angeschlossen. Die Laterne Berliner Straße 17/18
ist offensichtlich nicht in das Versorgungsnetz eingebunden. An der Problemlösung wird gearbeitet - es ist wahrscheinlich
mit größeren Schachtarbeiten verbunden. Aus Kostengründen werden diese zunachst einmal zuruckgestellt.
Seite 242:
Beschl.-Nr.:
543/11
Abwägungsvorschläge zu eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk"
- 1. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Antragsteller: Der Bürgermeister
Zum Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung, OT Bredow
Den anliegenden Abwägungsvorschlägen aus dem Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB wird zugestimmt.
Seite 242:
Beschl.-Nr.
544/11
Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow als Satzung
Antragsteller: Der Bürgermeister
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches BauGB in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBBL. I S. 2141), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBL. I S. 2585) sowie nach § 81 der Brandenburgischen Bauordnung
BbgBO vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), zuletzt geändert in der Fassung der Bekanntmachung 01.08.2008 beschließt die
Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Seite 242:
Beschl.-Nr.:
545/11 Bredow Vorwerk - Grundsatzkonzept über die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes
Antragsteller: Der Bürgermeister
Die Verwaltung wird beauftragt für das Gewerbegebiet Bredow Vorwerk ein Gesamtkonzept zu entwickeln, welches die vorhandenen
überwiegend gewerblich genutzten Flächen, einschließlich des Standortes der Straßenmeisterei, langfristig sichert. In diesem
Zusammenhang sind auch für das im Gebiet liegende gemeindeeigene Grundstück Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen.
Die dazu notwendigen Vorabgespräche mit den relevanten Trägern öffentlicher Belange und den privaten Eigentümern sind zu führen.
Dem Gemeindeentwicklungsausschuss ist regelmäßig über den aktuellen Planungsstand zu berichten.
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Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung
Seite 254:
Baumpflegemaßnahmen ab 01. November 2011
Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) besteht jährlich nach
dem 31. Oktober die Möglichkeit, größere Baumpflegemaßnahmen vorzunehmen, die sowohl zur Pflege und Erhaltung der Bäume als
auch zur Wiederherstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit dienen.
In diesem Jahr wird dies im folgenden Umfang durchgeführt:
...
11. Bredow
Teich 90 Bäume Totholzentfernung (beauftragt)
...
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Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung
Seite 271:
Wie bekannt ist, hat es in den letzten Wochen mit der Stromversorgung der Beleuchtung in der Aufbaustraße im OT Bredow
gehapert. Der Schaden ist jetzt behoben. Die Laternen der Aufbaustraße leuchten wieder.
Seite 273:
Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang
Bebauungsplan Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung Brieselang in ihrer Sitzung am 26.10.2011 den
Bebauungsplan Nr.4 "Bredow Vorwerk", 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als
Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB - Bebauungspläne der
Innenentwicklung - ohne Umweltbericht weitergeführt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluß hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung ab diesem Tag in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 4.4, während
der Öffnungszeiten:
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr
Freitag: 8.00-12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß 215 Abs. 1 BauGB sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes, sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist
darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen wird hiermit hingewiesen.
Brieselang, den 19.12.2011
gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 273:
Anordnung der Ersatzbekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 4 "Bredow Vorwerk" - 1. Änderung der Gemeinde Brieselang,
OT Bredow vom 26.10.2011
Gemäß § 2 der Verordnung über Bekanntmachungen von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden,
Ämtern und Landkreisen (BekanntmVBbg) vom 1.12.2000 (GVBl. II, S. 435) wird für die Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
als Bestandteile des Bebauungsplans Nr.4 „Bredow Vorwerk“ – 1. Änderung die Ersatzbekanntmachung durch Auslegung zur Einsicht
während der Öffnungszeiten der Verwaltung der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 4.4 angeordnet.
Brieselang, den 19.12.2011
gez. Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 279:
Beschluss
0605/11 Verwendung einer zweckgebundenen Spende für die
Spielplatzgestaltung im Ortsteil Bredow
Die Gemeindevertretung stimmt der Verwendung einer zweckgebundenen Spende für die Spielplatzgestaltung im Ortsteil Bredow in
Höhe von 900,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten zu.
Die Gemeinde stimmt den Varianten 1 bis 4 zu:
1. Vogelnetzschaukel
2. Seilbahn
3. Doppelschaukel
4. Hängematte
© 2002 by Klaus-Peter Fitzner webmaster (at) 14641-bredow.de