Andreas Friedrich Bartel und Marie Louise geb. Zolchow
Quelle:
OHV-Kreisblatt, Nr. 25, März 1860 S. 99
Bekanntmachung
Am 25. October 1847 errichtete der Kossäth
Andreas Friedrich BARTEL zu Bredow wechselseitig mit seiner
Ehefrau,
Marie Louise geb. ZOLCHOW, ein Testament, welches am 17. November v. J. publicirt ist. Darin haben sich
beide Eheleute gegenseitig zu Erben eingesetzt und fideicommissarisch ihre Pflegetochter
Marie Dorothee
FLÜGEL als Erbin substituirt. Sie haben beide bestimmt, daß der Überlebende nicht berechtigt sein solle, das
Grundstück Nr. 12 zu Bredow zu veräußern oder von Todeswegen darüber zu disponiren, daß dies Grundstück
vielmehr auf die genannte Pflegetochter übergehen soll, welche sechs Monate nach dem Ableben beider Eheleute 600 Thaler, und zwar:
a) an den Ackerbürger Carl Friedrich BARTEL hier oder dessen eheliche Descendenz 200 Thlr.;
b) an die verwittwete Maurer STEPHAN geb. DRÖSCHER zu Berlin oder deren eheliche Descendenz 100 Thlr.;
c) an die verehel. Maurer FLÜGEL, Marie Dorothee geb. DRÖSCHER zu Nauen 100 Thlr.;
d) an die Marie Louise DRÖSCHER, verehel. Tagelöhner LEHNERT zu Zeestow 100 Thlr.;
e) an die sep.
RAST, Marie Elisabeth geb. DRÖSCHER zu Bredow 100 Thlr.
herauszuzahlen, bis dahin aber nicht zu verzinsen hat.
Als der den unbekannten Erben bei der Publication des Testaments zur Kenntnißnahme für die Betheiligten hiermit öffentlich bekannt.
Spandau, 16. März 1860
Der Justizrath JAHN