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Nr. 3 S. 9:
In der Nacht vom 20sten zum 21sten December v. J. sind zu Bredow aus einer Kammer im Anbau des Wohnhauses de$ Kossäthen Kähne folgende Sachen entwendet worden: 1) ein Deckbett mit grau- und weißgestreiftem Inlett; 2) 2 Unterbetten, von denen da$ eine ein blau- und weißgestreifte$ und da$ andere ein blau-, weiß-, grau-, rot-, schwarz- und gelbgestreifte$ Inlett hatte: 3) 2 Kopfkissen nebst den dazugehörigen Ueberzügen und ein Laken; 4) an Wäsche: 5 Bettlaken, 2 Stück roth- und weißkarirte Deckbett-Ueberzüge; 2 de$gl. blau- und weißkarierte, 4 Stück roth- und weißkarirte Kopfkissen-Bezüge und 2 weiß- und blaukarirte de$gl., 1 Mann$- und 3 Frauenhemden, 9 blauleinene Schürzen, eine grauleinene und eine rothgestreifte baumwollene Schürze, ca. 20 Handtücher, 5 Frauen-Taschentücher, 4 Nachtmützen, 2 Fenstergardinen und ein schwarzbunte$ Tuch, sämmtlich den Kähne'schen Eheleuten gehörig; ferner 5 Hemden, 2 blaue leinene Schürzen, 1 grünbunte$ baumwollene$ Halstuch, 1 weißbunte$ und ein rothes de$gl. und eine Nachtmütze, Eigenthum der Dienstmagd, unverehel. Friederike Engel; 3 Hemden, Eigenthum des Knecht$ Karl Huck und 2 Hemden, Eigenthum de$ Kuhjungen Ferdinand Kähne.
Die Wäsche war frisch gewaschen und zum Rollen bestimmt. Zeichen haben sich in den Sachen nicht befunden. - Ein Jeder, welcher über den Verbleib de$ gestohlenen Gute$ nähere Auskunft geben kann, wird aufgefordert, mir oder der nächsten Polizeibehörde ohne Verzug Anzeige davon zu machen.
Neu-Ruppin, 4 Januar 1862
Der Staat$-Anwalt
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Nr. 5 S. 20 (Januar):
Es hat sich bei mir ein großer zottiger Hund mit schwarzgrauen Ohren u. schwarzgrauem Schwanze angefunden. Der rechtmäßige Eigenthümer kann denselben gegen Erstattung der Kosten abholen von
August Mette in Bredow:
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Nr. 66 S. 265 (August):
Bekanntmachung
Am 25. Juli d. J. ist zu Bredow dem Krüger NICKEL eine ihm gehörige silberne Ankeruhr mit Goldrand, emaillirtem Zifferblatt, römischen Zahlen, Stahlzeigern und mit Secundenzeiger, im Werthe von 15 Thalern, entwendet worden.
Ein jeder, der über den Thäter oder über den Verbleib der gestohlenen Uhr nähere Auskunft geben kann, wird zur unverzüglichen Anzeige davon aufgefordert.
Neu-Ruppin, 19. August 1862
Der Staats-Anwalt
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Nr. 73 Beilage (September):
Am Dienstag, den 9ten d. M. (September) ist mir auf dem Wege von Bredow nach Nauen oder in Nauen selbst ein kleiner schwarzer, langhaariger Hund, mit abgeschnittenen Ohren und Schwanz, auf den Namen "Schack" hörend, abhanden gekommen. Der Wiederbringer erhält 2 Thaler Belohnung. Vor dem Ankauf wird gewarnt.
Jahnke in Bredow
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Nr. 102 S. 412 (Dezember):
Ein massives Wohnhaus, worin seit 12 Jahren eine Bäckerei betrieben wird, mit einem Garten dabei und massivem Stalle, ist in Fahrland bei Potsdam zu verkaufen. Der Lage wegen eignet sich dasselbe zu jedem Geschäftsbetriebe. Nähere Auskunft ertheilt Carl Sommerfeld in Bredow bei Nauen. (Auch im Dezember wollte ein Bäckerei-Besitzer Hübner aus Fahrland ein zweistöckiges Haus mit 6 Stuben und Kammer und Garten und Stall verkaufen - Nr. 104 S. 420)
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Klaus-Peter Fitzner webmaster at 14641-bredow.de
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