Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
(Stand: 16.03.2017)
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Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2016
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Amtliche Bekanntmachung zur Grundsteuer A und B, Zur Hundesteuer, zur Zweitwohnungssteuer, zu den Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebühren in der Gemeinde Brieselang
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Information über veränderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros, und veränderte Öffnungszeiten der Abstimmungsbehörde für die Volksbegehren
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 27.01.2016
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Öffentliche Bekanntmachung - Hauptsatzung der Gemeinde Brieselang
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Öffentliche Bekanntmachung - Satzung uber die Bildung des Seniorenbeirates der Gemeinde Brieselang
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Öffentliche Bekanntmachung - Friedhofssatzung der Gemeinde Brieselang
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Wahlhelferaufruf für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland
Seite 35:
Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz im Bereich der Gemeinde Brieselang
in den Gemarkungen Zeestow und Bredow
Die E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree, hat mit Datum vom 29. September 2015, eingegangen am
12. November 2015, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie
zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (110-kV-Freileitung Wustermark - Kyritz DHT1170)
nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der Gemeinde Brieselang in den Gemarkungen
Zeestow (Flur 1) und Bredow (Flur 9) gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Geschäftszeichen 628-11 / 2039 geführt.
Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192),
zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der
Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht.
Auslegung:
Die Antragsunterlagen können innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung im Ministerium für Wirtschaft und
Energie (Haus 6, Zimmer 212), Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866 - 1684 oder
1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr) - bzw.
nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen wer-den. Die Frage, ob ein Grundstück betroffen ist, kann
vorab unter Angabe der Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und des Aktenzeichens telefonisch geklärt werden.
Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am
3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebe-nen Energieanlagen entstanden, sofern keine Duldungspflicht nach
§ 9 Abs. 2 GBBerG bestand. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert.
Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus
beeinträchtigen, müssen durch zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein
Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom
Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen
dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Widerspruch gegen die Erteilung
der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung kann innerhalb von vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung beim Ministerium
für Wirtschaft und Energie - Referat 33 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den jeweiligen
Grundstückseigentümer eingelegt werden.
Potsdam, 12. Januar 2016
Im Auftrag (Grunenberg)
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Beschlüsse der Hauptausschusssitzung vom 17.02.2016
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2016
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Öffentliche Bekanntmachung - Kitagebührenbeitragssatzung der Gemeinde Brieselang
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Öffentliche Bekanntmachung - Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Brieselang
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Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl der Landrätin/des Landrates im Landkreis Havelland am 10. April 2016
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Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im Landkreis Havelland am 10. April 2016 sowie etwaiger Stichwahl
am 24. April 2016
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 23. Marz 2016
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Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes fur die gemeindeeigenen Liegenschaften in Brieselang / OT Bredow,
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Gartenstraße Gemarkung Bredow, Flur 7, Flurstücke 221, 222
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Allgemeinverfügung der Gemeinde Brieselang zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des B.Planes Nr. 94 "Lange Strase 63-65 - 1. Änderung"
Seite 131:
Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes
Die Gemeinde Brieselang beabsichtigt, die gemeindeeigenen Liegenschaften in
Brieselang / OT Bredow, Gartenstraße
Gemarkung Bredow, Flur
7, Flurstücke
221,
222
zu veräußern. Das Flurstück 221 hat eine Größe von ca. 18 qm und das Flurstück 222 eine Größe von ca. 783 qm. Beide
Grundstücke bilden gemeinsam das Verkaufsobjekt. Das Verkaufsobjekt ist nach
§ 34 BauGB bebaubar.
Die Kaufpreisvorstellung der Gemeinde Brieselang beläuft sich auf mindestens 31.500,- Euro (in Worten: einunddreißigtausend).
Das Flurstück 221 ist wie folgt belastbar:
Zur dinglichen Absicherung der vorhandenen Abwasserleitung wird zugunsten der Gemeinde Brieselang (Bredow) und zu Lasten des
dienenden Grundstücks Flurst. Nr. 221 eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit folgenden Inhalts festgesetzt:
- Die Gemeinde Brieselang (Bredow) hat das unentgeltliche und immerwährende Recht, in dem dienenden Grundstück unter dessen
Erdoberfläche eine Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser ggf. inklusive erforderlicher Revisionsschächte, dauernd zu
haben und zu betreiben und zu diesem Zweck sowie zur Überwachung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der
Anlage den dienenden Grundbesitz im Einvernehmen mit dem betroffenen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten betreten und
befahren zu lassen sowie jeweils zweckentsprechend benutzen zu lassen. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.
Der Dienstbarkeitsberechtigten (Berechtigte) ist ferner gestattet, Sachen, welche zu den bei Ausübung der Dienstbarkeit
erforderlichen Arbeiten benötigt werden, auf das dienende Grundstück zu bringen und dort ebenso wie einen etwaigen Erdaushub
vorübergehend zu lagern (beschränktes Nutzungsrecht).
Die Überbauung der Leitung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde Brieselang / OT Bredow zulässig.
Die Berechtigte ist verpflichtet, auf ihre Kosten alle Schäden zu beseitigen, welche in Ausübung ihrer Dienstbarkeit an dem
dienenden Grundstück entstehen und dieses jeweils wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Sollten Sie am Erwerb des Verkaufsobjekts (Gemarkung Bredow, Flur 7, Flurstücke 221 und 222) interessiert sein, geben Sie
bitte bis zum 15.06.2016 ein Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Kaufangebot Bredow 7 - 221; 222"
bei der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3 in 14656 Brieselang ab.
Bei reger Nachfrage entscheidet das Höchstgebot, sofern die Bonität nachgewiesen ist.
Die Gemeinde behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück verkauft wird und mit Interessenten
nachzuverhandeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von
Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL) - vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages.
Brieselang, 29. März 2016
Wilhelm Garn
Bürgermeister
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 27. April 2016
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Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland
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Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gem. Bundesmeldegesetz (BMG)
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Bekanntmachung zur Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Brieselang
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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates der Gemeinde Brieselang
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Haushaltssatzung der Gemeinde Brieselang für das Haushaltsjahr 2016
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Projektförderung von Bürgergruppen und Vereinen 2016 (Vereinsförderung)
Seite 170:
BV/0323/16
Grundsatzbeschluss
Bredow Vorwerk
Antragsteller: Der Bürgermeister
Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Grundlagenbeschluss BV 0545/11 vom 26.10.2011 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die gewerblich genutzten Flächen westlich und südlich der Straßenmeisterei sowie die Straßenmeisterei selbst einschließlich
ihrer verkehrstechnischen Anbindung (West- und Ostanbindung) sind auf der Basis der mit dem MLUL und der Gemeinsamen
Landesplanung abgestimmten Konzeption planungsrechtlich zu sichern. Die dazu notwendigen Planungsverfahren sind anzuschieben
nachdem die Übernahme der Kosten für die Planungeneinschließlich der notwendigen Fachplanungen (B-Plan- und F-Planänderung),
für die Herstellung ggf. notwendiger Grünausgleichsmaßnahmen, für die Planung und Erstellung der Erschließungsstraßen
einschließlich der zur Verfügungstellung der notwendigen Kosten für den Grunderwerb, usw. vertraglich geregelt sind
und die Verfügbarkeit der Mittel gesichert wurde.
mehrheitlich beschlossen
Ja: 17 Nein: 0, Enthaltungen: 1
Seite 184-190:
Fortschreibung Prioritätenliste Tiefbauinvestitionen der Gemeinde Brieselang
2015 fertiggestellt:
Neubau Gehweg
Oranienburger Straße (fertiggestellt)
Bushaltestelle GVZ - Havellandstraße (Havelbus hat Bedarf zurückgezogen)
Im Haushaltsentwurf 2016 verankert:
Straße im Umlegungsgebiet (von
Dammstraße bis Wendeplatte, ohne Verbindung zur Gartenstraße), Unbefestigte Straße, keine
Beleuchtung -> moderne LED. Bau durch Investor.
Beleuchtung
Oranienburger Straße (Fördermittelantrag)
In der mittelfristigen Finanzplanung 2017 bis 2019 verankert:
Nauener Straße /
Nauener Landweg. Schlechte Fahrbahn,
relativ neue Lampen (Mittelfristige Finanzplanung)
Dammstraße (Parkstraße bis Bebauungsende). Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Gartenstraße und angrenzend (Gartenstraße). Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Gartenstraße und angrenzend (von Gartenstraße bis Verbindung zur Dammstraße) Unbefestigte Fahrbahn, -> moderne LED.
Parkstraße. Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Weitere Planung ab 2020:
Dammstraße (Nauener Straße bis Parkstraße). Schlechte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Bahnhofstraße. Schlechte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Grüner Weg. Unbefestigte Fahrbahn, relativ neue Lampen
Seite 193:
Straßenreinigungstermine für Bredow 2016
Seite 196:
Veranstaltungen in Bredow (siehe auch
hier).
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25. Mai 2016 und des Hauptausschusses vom 11. Mai 2016
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Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Gemeinde Brieselang (Schulbezirkssatzung)
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Öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Rotkehlchenstraße
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Öffentliche Bekanntmachung Eröffnungsbilanz 2011
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22. Juni 2016
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Brieselanger Sommerfest am 8. und 9. Juli 2016
Seite 242-243:
Teichfest in Bredow erfreut sich immer größerer Beliebtheit
Durch den Verein
Bredow im Havellland e.V. wurde am 4. Juni 2016 zum mittlerweile
6. Teichfest am ehemaligen Schlossteich in Bredow eingeladen. Mitglieder und Freunde des Vereins haben es geschafft, dieses
Fest zu einem Höhepunkt für die Gemeinde Brieselang, vor allem aber für den Ortsteil Bredow, zu gestalten. Der Verein machte
deutlich, dass dieses nur mit Unterstützung funktioniere und bedankte sich dafür bei der Gemeinde Brieselang, dem Bauhof,
der Feuerwehr Brieselang und dem Geschäftsführer des REWE-Marktes Dennis Henke.
Alle Fotos Amtsblatt Brieselang.
Matthias Schweighöfer als Unterstützer unserer Feuerwehr mit den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren
Brieselang und Bredow auf dem Teichfest in Bredow am 4. Juni 2016.
Teichfee Sandra mit Neptun, mit Bernd und den Fängern René und Dennis.
Neptuntaufe und Vorführung der FFW Bredow
Die Stimmung auf dem Festplatz - Der Chor der Zeebr@Grundschule.
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 20.07.2016
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Bekanntmachung zur Wahl des Seniorenbeirates
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Hinweise zum Blutspendedienst
Ohne Seitenangabe:
BV/0368/16 - Vereinsförderung
Antragsteller: Der Bürgermeister
Es wird folgenden Anträgen stattgegeben:
9/2016 Förderverein Bredower Landmäuse
Antrag vom 17.05.2016 Projekt Zelt
Projektkosten: 250,00 € Eigenmittel: 100,00 € Förderbetrag: 150,00 €
Die Planungen für das Quartier Nördlicher Bredower Allee und Bredow
Nauener Str. /
Nauener Landweg haben begonnen.
Augenblicklich werden die Ausschreibungen zu den Vermessungen und Baugrunduntersuchungen vorbereitet.
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Beschlüsse des Hauptausschusses vom 13.07.2016
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Bekanntmachung zur Besetzung des Ehrenamtes als stellvertretende/r Vorsitzende/r der Schiedsstelle in der Gemeinde Brieselang
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Informationen aus dem Rathaus / Fundsachen
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Pflanzenschutzinformation zum Buchsbaumzünsler
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Information zur Wasserqualitat im Nymphensee
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Brieselanger Bürgerbus
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Seniorenbeirat Brieselang
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Programm der Volkssolidarität
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Beschlüsse der Sitzungen des Hauptausschusses vom 21.09.2016 und der Gemeindevertretung vom 28.09.2016
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Bekanntmachung der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Brieselang (Straßenreinigungssatzung)
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Programm der Volkssolidarität
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Fahrgaststatistik Bürgerbus
Seite 309:
Erschließungsvertrag - Herstellung der Erschließungsanlage im B-Plan Nr. 5 "Bredow-Nord" durch die Firma MMS Grundbesitz GmbH
[
OH-Nummer: C-2223372; Gericht: Amtsgericht Potsdam; Handelsregister-Nummer: HRB 28444 P;
Gründungsdatum: 18.11.2015; Am Markt 1, 14656 Brieselang ]
Der Bürgermeister
Die Gemeindevertretung Brieselang stimmt dem Erschließungsvertrag zur Herstellung der durch den Bebauungsplan Nr. 5
"Bredow-Nord" festgesetzten und im Erschließungsvertrag näher spezifizierten Erschließungsanlage mit der Firma MMS Grundbesitz
GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kevin Marcuse und Herrn Nando Schönfeld, Am Markt 1, Brieselang, zu.
Einstimmig angenommen
Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Seite 310:
Nichtöffentlicher Teil.
BV/0379/16
Verkauf der Liegenschaften in Bredow,
Flur 7, Flurstücke
221 und
222.
Der Bürgermeister
Einstimmig angenommen
Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
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Beschlüsse der Sitzungen des Hauptausschusses vom 12.10.2016
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Bekanntmachung der Straßenreinigungsgebührensatzung
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Stellenausschreibung als Erzieher/-innen im Kita - Bereich
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Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) - "Widerspruch gegen die
Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt fur Wehrverwaltung"
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Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung gem. Bundesmeldegesetz (BMG)
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