Wappen der Gemeinde Bredow
Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang
(Stand: 16.03.2017)

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Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang 2006

Nr. 01 / 2006

Seite 5:
439-11/05
Überarbeitung des B-Plans "Bredow-Nord"
Der Überarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Bredow Nord" zuzustimmen (Antrag durch den Umlegungsausschuss).
Die Kosten in Höhe von ca. 6.250,00 € sind im Haushalt 2006 einzustellen.
Seite 6:
477-12/05
Überplanmäßige Ausgabe RA-Kosten für Anpassung der Planung Windpark Bredow-Zeestow II und Prüfung der Erfolgsaussichten
Normenkontrollklage Regionalplan
Die Bereitstellung von 11.758,92 € zur Deckung einer überplanmäßigen Ausgabe.
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Nr. 02 / 2006

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Nr. 03 / 2006

Seite 1: 16.03. 19.00 Uhr, Kita Bredower Landmäuse, öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Bredow.
Seite 11:
Öffentliche Auslegung des Entwurfes
des Bebauungsplanes "Windpark
Bredow / Zeestow II" der
Gemeinde Brieselang OT Bredow
und OT Zeestow nach § 3 Abs.2
BauGB.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit umweltbezogenen Stellungnahmen
der berührten Behörden Landesumweltamt Regionalabteilung West, Landkreis Havelland
Bauleitplanung, der dazugehörige Entwurf der Begründung (einschließlich Umweltbericht)
und Zwischenberichte von Untersuchungen und Bewertungen der Avifauna und
Fledermausvorkommen liegen vom 27.03.2006 - 03.05.2006
zu jedermanns Einsicht aus.
In die Planungsunterlagen kann in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 28
während folgender Zeiten Einsicht genommen werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:
8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag:
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Als Bürger haben Sie die Gelegenheit, sich an dieser Planung zu beteiligen. Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3(2) BauGB können während der Auslegungsfrist von
jedermann Anregungen zur Planung schriftlich während der Dienststunden zur
Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs.6
BauGB) unberücksichtigt bleiben können, die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau-
ungsplanes nicht von Bedeutung ist.


gez.
Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 11:
Beschlüsse der Gemeindevertretung
Brieselang Monat Februar 2006
Öffentlich:
Änderung des Entwurfes des B-Planes "Windpark Bredow / Zeestow II" der Gemeinde
Brieselang OT Zeestow
Der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes
"Windpark Bredow / Zeestow II" wird zugestimmt.
1. Reduzierung (ersatzloser Wegfall) um die geplanten Windenergieanlagen (WKA) 1, 2 und 3 im Nord-Westen des Plangebietes
2. Reduzierung (ersatzloser Wegfall) um die geplante Windenergieanlage (WKA) 15 im südlichen Teil des Geltungsbereiches
3. Festsetzung der maximalen Gesamthöhe der Windenergieanlagen 4, 5, 8, 9 (A) und 10 (B) auf unter 100m
4. Festsetzung der maximalen Gesamthöhe der Windenergieanlagen 6 und 7 auf 135 m
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Nr. 04 / 2006

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Nr. 05 / 2005

Seite 5:
Wohnungen zu vermieten!
1. Brieselang OT Bredow, Oranienburger Str. 17 c, Dachgeschoss, 2 Zimmer, Küche, Bad 63,62 qm
Zentralheizung, Nettokaltmiete 321,92 € frei: ab sofort, Heizkosten 50,00 €, Sonst. Betriebsk. 50,00 €
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2. Brieselang OT Bredow, Oranienburger Str. 18 EG Mitte (1 Treppe), 2 Zimmer, Küche, Bad, Keller 68,73 qm
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3. Brieselang OT Bredow, Oranienburger Str. 3, EG (ohne Treppe), 2 Zimmer, Küche, Bad 61,02 qm
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Zentralheizung, Nettokaltmiete 302,89 € frei: ab 01.07.06, Heizkosten 50,00€, Sonst. Betriebsk. 41,00 €
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5. Brieselang OT Bredow, Oranienburger Str. 19, Seiteneingang, 4 Zimmer, Küche, Bad 98,02 qm
Zentralheizung, Nettokaltmiete 501,37 € frei: ab sofort, Heizkosten 60,00 €, Sonst. Betriebsk. 54,53 €
Vorauszahlungen Betriebskosten 114,53 €, Gesamtmiete 614,90 €, Mietkaution 1.504,11 €

6. Brieselang OT Bredow, Oranienburger Str. 5, EG (ohne Treppe)
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Nettokaltmiete 342,84 € frei: ab 01.06. oder 01.07.06, Heizkosten 70,00 €, Sonst. Betriebsk. 70,00 €
Vorauszahlungen Betriebskosten 140,00 €, Gesamtmiete 482,84 €, Mietkaution 1.028,00 €
Gartenpacht 90,48 € /Jahr (=7,54 €/Monat)

Zu erfragen bei: Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang
-Wohnungsverwaltung-
Frau Schenk, Zimmer 7.
Tel.: 033232 / 338 32
Seite 8:
Die Beschlüsse 541, 438, 533, 534,537 538 und 539 mussten durch den Bürgermeister nach Hinweisen der Kommunalaufsicht
beanstandet werden und werden in der Gemeindevertretersitzung am 23.05.2006 erneut aufgerufen:
538-04/06 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 "Bredow Nord" der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
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Nr. 06 / 2006

Seite 2:
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5 "Bredow Nord" der
Gemeinde Brieselang, OT Bredow nach § 3 Abs.3 BauGB (alte Fassung BauGB).

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und
weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.07.2001 muss die Bewertung der Auswirkungen
des Vorhabens auf die Umwelt erfolgen. Die allgemeine Vorprüfung des Vorhabens hat ergeben,
dass eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) Pflicht nicht besteht, da die Größen- und
Leistungswerte nicht erreicht oder überschritten werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der dazugehörige Entwurf der Begründung liegen
vom 01.06.2006 - 16.06.2006
zu jedermanns Einsicht aus.
In die Planungsunterlagen kann in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 28 während
folgender Zeiten Einsicht genommen werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Als Bürger haben Sie die Gelegenheit, sich an diesen Planung zu beteiligen. Im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann
Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

gez.: Wilhelm Garn
Bürgermeister
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Nr. 07 / 2006

Seite 3:
Beschlüsse der Gemeindevertretung Brieselang
Monat Mai 2006

Öffentlich:557-05/06:
Errichtung einer Biogasanlage an der (bisherigen) Tierhaltungsanlage Bredow (Nauener Landweg)
Die Errichtung einer Biogasanlage am Standort Bredow, neben der Rinderanlage der Tierproduktion Bredow GmbH, im Nauener
Landweg, Flur 3, Flurstück 21/2 durch den Vorhabenträger Biogas Bredow Betriebs-GmbH & Co. KG zuzustimmen.
Die Information über das geplante Vorhaben ist Bestandteil des Beschlusses.
Seite 4:
538-04/06: Entwurf zum B-Planverfahren Nr. 5 "Bredow Nord"
Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 5 "Bredow Nord" bestehend aus den Flurstücken
32 bis 35, 36/1, 36/2, 37, 38, 40, 41, 43 bis 54, 55/1 bis 55/5, 56/1 bis 56/3, 57/1, 57/2, 58/1,
58/2, 59 bis 62, 75, 79 (tw.), 80, 81, 82/1, 82/2, 83, 84, 85/2, 86/1, 147, 162 (tw.), 165 bis 168 in der Flur 7
und für die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4
BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
Seite 5:
567-05/06: Beantwortung einer Petition zu den Schlussfolgerungen aus einem
Normenkontrollverfahren
Die Gemeindevertretung hat die Petition zur Frage der Fortführung des B-Plan-Verfahrens
"Windpark Bredow-Zeestow II" während der laufenden Normenkontrollklage der Gemeinde
gegen den sachlichen Teilplan Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming beraten.
Im Ergebnis der Beratungen wird die Petition von Herrn Tonn vom April 2006 zurück gewiesen, weil es keine
neuen Erkenntnisse gibt, die ein Stopp des Bebauungsplanverfahrens rechtfertigen. Das
B-Plan-Verfahren wird gemäß Beschluss 459-12/05 vom 22. Februar 2006 weiter geführt.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird beauftragt, den Antragsteller schriftlich über
das Ergebnis dieser Beratung unter Beifügung der Begründung in Kenntnis zu setzen.
Seite 5:
22.06. 19.00 Uhr, Sitzung des Ortsbeirates Bredow
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Nr. 08 / 2006

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Nr. 09 / 2006

Seite 3:
Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang
Bebauungsplan Nr.5 "Bredow Nord", OT Bredow
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.06.2006 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Bredow Nord",
Beschluss-Nr.: 577-06/06 beschlossen. Gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr.5 "Bredow Nord" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem
Tag in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen, Zimmer 28 während der Dienststunden
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 44 (3) S.1 BauGB können Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB
bezeichneten Vermögensanteile eingetreten sind. Die Fälligkeit des Anspruchs kann durch die Berechtigten dadurch herbeigeführt
werden, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragen. Ein
Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in § 44 (3)
S.1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Gemäß § 215 (1)
BauGB sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr.1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine
unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von zwei Jahren seit
Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese
unbeachtlich. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
gez.: Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 6:
Bekanntmachung der Gemeinde Brieselang
über die Verlängerung der Veränderungssperre für den zukünftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplans "Windpark Bredow/Zeestow II"

Die Gemeindevertretung hat am 28.06.2006 die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den zukünftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplans "Windpark Bredow/Zeestow II" der Gemeinde Brieselang, Beschluß-Nr.: 598-06/06 beschlossen.
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.6.2005 (BGBl. I S. 1818) m.W.v. 1.7.2005, und aufgrund des § 5 der Gemeindeordnung für
das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 5
des Gesetzes vom 22.3.2004 (GVBl. I S. 59) hat die Gemeindevertretung Brieselang in ihrer Sitzung am 28.06.2006 folgende
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 25.8.2004 beschlossen:
§ 1 Anordnung der Verlängerung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Windpark Bredow/Zeestow II" der Gemeinde
Brieselang wird die Verlängerung der Veränderungssperre vom 25.8.2004 angeordnet.
§ 2 Geltungsbereich der Verlängerung der Veränderungssperre
Der räumliche Geltungsbereich der Verlängerung der Veränderungssperre entspricht dem Plangebiet im Bebauungsplanentwurf
"Windpark Bredow - Zeestow II" der Gemeinde Brieselang in der Fassung vom März 2006. Er umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Bredow:
Flur 5, Flurstücke: 1-16, 17/1, 17/2, 18 tw., 19 tw., 23 (tw.), 52 (tw.), 53 (tw.), 54 (tw.), 57,
58/1, 58/2, 65, 66, 67 (tw.), 70,
Flur 6, Flurstücke: 24-39, 70-89,
Flur 9, Flurstücke: 1/1, 3-8, 10-12, 14, 15-24, 26-38,
40-71, 72 (tw.), 73-75, 76 (tw.), 77 (tw.), 78 (tw.), 121, 123, 124, 449-454, 459-464, 467, 468,
Gemarkung Zeestow:
Flur 1, Flurstücke: 3-40, 45 (tw.), 166 (tw.), 179-194 (tw.), 195, 197/1, 199/1, 200/1, 202/1, 203/1, 205/1, 207/1, 217/1, 218/4.
§ 3 Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 25.8.2004 wird nach § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 16 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

gez. Wilhelm Garn,
Bürgermeister
Seite 14:
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplan "Windpark Bredow / Zeestow" der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung Brieselang in ihrer Sitzung am 14.04.2005 den Bebauungsplan "Windpark Bredow/Zeestow" als Satzung beschlossen.
Die Satzung wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Havelland vom 13.10.2005 und dem Änderungsbescheid vom 06.07.2006 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan dazu ab diesem Tag in der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, Zimmer 28, während der Öffnungszeiten :
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr
Freitag: 8.00-12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß 215 (1) BauGB sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hiermit hingewiesen.

gez. Wilhelm Garn, Bürgermeister
Seite 15:
Bekanntmachung
Planfeststellung für die Erneuerung des Brückenbauwerkes 73 im Zuge der Bundesautobahn (BAB) 10 mit Ausbau bzw. Anpassung der BAB 10 von km 140,406 bis km 141‚385 unter Berücksichtigung des Regelquerschnitts 35,5 - einschließlich landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen — in der Gemeinde Brieselang (Gemarkungen Bredow und Wernitz) im Landkreis Havelland sowie in der Gemeinde Kloster Lehnin (Gemarkung Lehnin) im Landkreis Potsdam - Mittelmark.
Der Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 07.07.2006 - Az: 50.9 7171/10.28 - der das o.a.Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsmittelbelehrung) in der Zeit
vom 20.07.2006 bis 07.08.2006
einschl. in Brieselang, Am Markt 3, Bürgerbüro (Dienstgebäude) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten und den betroffenen Grundstückseigentümern, über deren Einwendungen entschieden worden ist,zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg — VwVfGBbg — i.d.F. der Bekanntmachung vom 09.03.2004, GVBI. I S. 78).

gez. Wilhelm Garn, Bürgermeister
Seite 17:
576-06/06 Abwägungsvorschläge zu eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 5 "Bredow Nord" der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Zum Bebauungsplan Nr. 5 Bredow Nord wird den anliegenden Abwägungsvorschlägen aus dem Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB zugestimmt.

577-06/06 Bebauungsplan Nr. 5 „Bredow Nord“ der Gemeinde Brieselang, OT Bredow
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches BauGB in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141) sowie nach § 81 der Brandenburgischen Bauordnung BbgBO vom 16. Juli 2003 (GVBl. I S. 210), geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2003 (GVBl. I S. 273) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 "Bredow Nord" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

598-06/06 Bebauungsplan "Windpark Bredow / Zeestow II" der Gemeinde Brieselang - Verlängerung der Veränderungssperre - Satzung
Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Windpark Bredow / Zeestow II" der Gemeinde Brieselang
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Nr. 10 / 2006

Seite 11:
21.09. 19.00 Uhr Ortsbeirat Bredow, Kita Bredower Landmäuse Ringstr. 14, Bredow.
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Nr. 11 / 2006

Seite 9:
Amtliche Bekanntmachung
Öffentlichkeitsbeteiligung zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes "Windpark - Bredow / Zeestow II" der Gemeinde Brieselang OT Bredow und OT Zeestow nach § 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Brieselang hat auf ihrer Sitzung am 27. September 2006 beschlossen, den 4. Entwurf des Bebauungsplans "Windpark – Bredow/Zeestow II" mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs "Windpark - Bredow/Zeestow II" umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Bredow: Flur 5, Flurstücke: 1-16, 17/1, 17/2, 18 tw., 19 tw., 23 (tw.), 52 (tw.), 53 (tw.), 54 (tw.), 57, 58/1, 58/2, 65, 66, 67 (tw.), 70,
Flur 6, Flurstücke: 24-39, 70-89,
Flur 9, Flurstücke: 1/1, 3-8, 10-12, 14, 15-24, 26-38, 40-71, 72 (tw.), 73-75, 76 (tw.), 77 (tw.), 78 (tw.), 121, 123, 124, 449-454, 459-464, 467, 468,
Gemarkung Zeestow: Flur 1, Flurstücke: 3-40, 45 (tw.), 166 (tw.), 179-194 (tw.), 195, 197/1, 199/1, 200/1, 202/1, 203/1, 205/1, 207/1, 217/1, 218/4.
Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Gemeinde das Ziel, die weitere Ansiedlung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet städtebaulich verträglich zu gestalten. Hierfür soll der Bebauungsplan Festsetzungen über die Zahl, die Standorte und die Größe zusätzlicher Windenergieanlagen treffen und auch innerhalb des Windeignungsgebietes einzelne Bereiche von einer Bebauung mit Windenergieanlagen freihalten. Gleichzeitig trägt der Bebauungsplan der gesetzlichen Wertung (Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich) Rechnung, indem das Planungsrecht für die bereits bestehenden Anlagen gesichert und die Errichtung von 6 neuen Windenergieanlagen geschaffen wird.
Die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt sind ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet worden. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung und liegt während der Auslegungszeit zur Einsicht bereit. Mit dem 4. Entwurf des Bebauungsplans "Windpark – Bredow/Zeestow II" für jedermann zur Einsicht ausgelegt werden:
- die Begründung mit Abbildungen und mit Umweltbericht und Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz sowie 8 Planzeichnungen zum Umweltbericht - die Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen - die Untersuchung und Bewertung der Avifauna im geplanten Windpark Bredow-Zeestow II (Gutachten mit 6 Planzeichnungen) - die Untersuchung und Bewertung der Fledermausvorkommen im geplanten Windpark Bredow- Zeestow II (Gutachten mit 2 Planzeichnungen)
sowie
- die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landumweltamtes (Immissionsschutz, Naturschutz (hier Avifauna und Fledermäuse)) und des Landkreises Havelland (Avifauna, Fledermäuse).
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplanes von jedermann Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können. Die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs des Bebauungsplans mit der dazugehörigen Begründung und den genannten Unterlagen findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt vom:
25. Oktober 2006 bis zum 27. November 2006.
Ort der Auslegung: Gemeinde Brieselang
Am Markt 3
Zimmer 4.2
Zeit der Auslegung: montags, mittwochs, donnerstags:
8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
dienstags:
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags:
8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

gez.
Wilhelm Garn
Bürgermeister
Seite 20:
627-09/06 Änderung des 3. Entwurfes des Bebauungsplanes "Windpark Bredow / Zeestow II" der Gemeinde Brieselang, OT Bredow und OT Zeestow
Der 3. Entwurf des Bebauungsplans "Windpark Bredow / Zeestow II" bestehend aus den Flurstücken
Gemarkung Bredow:
Flur 5: 1-16, 17/1, 17/2, 18 tw., 19 tw.,23 tw., 52 tw., 53., 54., 57, 58/1, 58/2, 65, 66, 67 tw., 70
Flur 6: 24-39, 70-89
Flur 9: 1/1, 3-8, 10-12, 14, 15-24, 26-38, 40-71, 72 tw., 73-75, 76 tw., 77 tw., 78 tw., 121, 123, 124, 449-454, 459-464, 467, 468
Gemarkung Zeestow:
Flur 1: 3-40, 45 tw., 166 tw., 179-194 tw., 195, 197/1, 199/1, 200/1, 202/1, 203/1, 205/1, 207/1, 218/4
wird wie folgt geändert.
Die Windkraftanlagen Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 im 3. Entwurf fallen ersatzlos weg.
Im 4. Entwurf sind 6 neue Anlagen mit einer Höhe bis zu 150 m zulässig. Die Anlagen befinden sich auf folgenden Flurstücken:
WKA 1: Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 4
WKA 2: Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 4
WKA 3: Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 16
WKA 4: Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 16
WKA 5: Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 32
WKA 6: Gemarkung Zeestow, Flur 1, Flurstück 36
Den textlichen Festsetzungen wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Die Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf des Planes mit den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden sind gemäß § 4 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
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629-09/06 Weiterführung des Vertrages vom 01.09.2001 zwischen der Gemeinde Bredow, vertreten durch das Amt Brieselang und dem Humanistischen Freidenkerbund Havelland e.V. Nauen
Die Gemeindevertretung Brieselang beschließt die Weiterführung des Vertrages vom 01.09.2001 zwischen der Gemeinde Bredow, vertreten durch die Gemeinde Brieselang und dem Humanistischen Freidenkerbund e.V.
Nauen im Jahr 2007.
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Nr. 12 / 2006

Seite 2:
Gemeinde Brieselang
UMLEGUNGSAUSSCHUSS
Vorsitzender
Dipl.- Ing. Axel Großelindemann
Thälmannstr. 11
14656 Brieselang

U M L E G U N G


nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL I S. 2141) Gemarkung Bredow Umlegungsgebiet „Bredow-Nord“ B E K A N N T M A C H U N G über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnis, gem. § 53 BauGB
Für das Umlegungsgebiet "Bredow-Nord", für das mit Beschluss vom 28.08.2002 die Umlegung eingeleitet worden ist, liegen die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der im Umlegungsgebiet vorhandene Altbesitz erfasst ist, in der Zeit vom 20.11.2006 – 20.12.2006 bei der Gemeinde Brieselang, Am Markt 3, 14656 Brieselang, Zimmer 4.2 innerhalb der Dienststunden öffentlich aus.
Die Beteiligten haben während der Auslegung die Möglichkeit, die Angaben über den alten Besitzstand zu überprüfen und ggf. Berichtigung zu beantragen. Für die in Abteilung II des Grundbuches eingetragenen Lasten und Beschränkungen ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Brieselang, den 03.11.2006
Umlegungsausschuss
Dipl.- Ing. Axel Großelind
Seite 6:
648-10/06 Beantwortung von Fragen vom 2006-09-26
Die Gemeindevertretung beantwortet die Fragen von Herrn Bodo Tonn vom 2006-09-26 zum Themenkomplex "MAZ-Artikel" wie folgt:
2. Ja. Der Bürgermeister hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 2006-08-31 darauf hingewiesen, dass aufgrund naturschutzfachlicher Belange der Windplan "Bredow-Zeestow II" in einer geänderten Form vorgelegt wird und in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung beraten werden soll.
4. Ja. Die Abwägungen zum B-Plan-Verfahren sowie die B-Plan-Entwürfe beinhalteten auch Aussagen zu gesundheitlichen Auswirkungen der Planungen eines "Windpark Bredow-Zeestow II". 5. Die Gemeindevertretung Brieselang hat nach der Gemeindegebietsreform mit Beschluss im Frühjahr 2004 die Einzelpläne der vormaligen Gemeinden Zeestow und Bredow zu zwei gemeinsamen B-Plänen zusammengefasst.
Seite 7:
16.11. 19.00 Uhr Sitzung des Ortsbeirates Bredow Kita Bredower Landmäuse
02.12. ab 14.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Bredow
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Nr. 13 / 2006

Seite 8:
652-11//06
Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Windpark Bredow / Zeestow II", der Gemeinde Brieselang
Dem Antrag der MDP & Wiemken GmbH & Co. WP Bredow 2 KG an die Gemeinde Brieselang vom 24.10.2006 auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Windpark Bredow / Zeestow II" gemäß § 14 (2) BauGB zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen am Standort Brieselang, OT Zeestow, der Ausnahme stattzugeben.
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Briefsiegel Amt Bredow
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