Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden
Minden, den 25. Januar 1839
Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinetsorder vom 10. April c. zu bestimmen geruhet, daß die in der beurlaubten Landwehr und in
bürgerlichen Verhältnissen lebenden Erbberechtigten zum kaiserlich russischen
St.
Georgen-Orden 5. Klasse aus den Feldzügen von 1813 und 1814 diesen Orden sogleich, und aus dem Feldzuge von 1815 ihn am 7. Juli 1839 anlegen dürfen,
sobald er ihnen auf die gehörig justifizirten Ansprüche zugegangen sein wird. Es werden demnach alle bis jetzt unbekannte nachstehend aufgeführte
Erbberechtigte hiermit aufgefordert, sich unverzüglich und spätestens bis zum 1. März 1839 unter Ueberreichung ihrer Erbberechtigungsscheine und eines von
dem betreffenden Kreislandrathe ausgestellten oder beglaubigten Führungsattestes bei dem unterzeichneten Regimente schriftlich oder mündlich zu melden.
Nr. |
Vor- u. Zuname |
Charge z. Zt. d. Entlassung |
Vaterland |
Ort, wohin sie entlassen |
Nr. d. Erbberechtigungsscheines |
29. |
Carl Vogeler |
Füselier |
Mark |
Bredow bei Nauen |
138 |
30. |
Carl Rosenbaum |
Füselier |
Uckermark |
Bredow bei Nauen |
141 |
31. |
Ludwig Nicolai |
Unteroffizier |
Mark |
Bredow bei Nauen |
143 |
32. |
Friedrich Lücke |
Unteroffizier |
Pommern |
Bredow bei Nauen |
163 |
Alle resp. Behörden und Personen, welche Nachricht von dem Leben oder Tode obiger Individuen zu geben im Stande sind, werden ergebenst ersucht, solche dem
unterzeichneten Regimente gefälligst bald zukommen zu lassen.
Frankfurt a. O., den 2. November 1838.
Königl. 8. Infanterie-Regiment. (genannt Leib-Infanterie-Regiment.)