Wappen der Gemeinde Bredow
Amtsblatt Potsdam
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Gerichtliche Vorladung

I. Folgende Dokumente sind verlorengegangen:
1) Der Erbreceß vom 24. März 1834 über den Nachlaß des, am 18. December 1833 zu Bredow verstorbenen Altsitzers Peter Sommerfeldt, aus welchem für den August Friedrich Gottlieb Sommerfeldt ein Vatererbe von 491 Thlr. 16 Sgr. 1 Pf. auf dem, dem Dreihüfner Joachim Friedrich Sommerfeldt zugehörigen, im Dorfe Bredow belegenen ind sub Nr. 1 im Hypothekenbuche verzeichneten Grundstück, zufolge Verfügung vom 16. Juni 1834 eingetragenen stehen.
2) Die am 27. März 1832 von dem Kossäthen Martin Friedrich Jänicke ausgestellte, auf dem, im Dorfe Bredow belegenen, im Hypothekenbuche sub Nr. 24 verzeichneten, jetzt dem Kossäthen Carl Friedrich Jänicke zugehörigen Grundstücke, zufolge Verfügung vom 24. October 1835 eine eingetragene Obligation für die Wittwe Wittwe Damm geb. Euen, zu Ceestow, über 200 Thlr.
3) Die am 2. November 1833 von dem Kossäthen Peter Friedrich Mette ausgestellte, und zufolge Verfügung vom 26. October 1835 auf dem zu Bredow belegenen, im Hypothekenbuche sub Nr. 25 verzeichneten, dem o.g. Mette zugehörig gewesenen Grundstück eingetragene Obligation für den Altsitzer Michael Fehlow zu Nauen über 300 Thlr.
4) …

II. Ebenso ist von der folgenden eingetragenen Post der Inhaber unbekannt.
50 Thlr. eingetragen für den Damm-Zöllner und Schneidermeister Christian Ludwig Plettenberg, aus der Obligation vom 20. Juli 1792, auf dem im Dorfe Bredow belegenen, im Hypothekenbuche sub Nr. 32 verzeichneten Grundstücke des Büdners Christian Neie.

Es werden daher alle Diejenigen, welche an der ad II bezeichneten Post oder resp. an das über dieselbe ausgefertigte Instrument, so wie an die ad I gedachten Documente, als Eigenthümer, Erben, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefs-Inhaber, Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf den 13. August 1849, Vormittags 11 Uhr, im Locale des unterzeichneten Gerichts angesetzten Termine anzumelden und nachzuweisen oder zu gegenwärtigen, daß sie mit ihren Ansprüchen an die verlorenen Documente, sowie mit ihren etwaigen Real-Ansprüchen an die erwähnten Grundstücke werden präcludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die bezeichneten Documente aber für amortisirt und nicht weiter geltend werden erklärt werden.
Potsdam, den 19. März 1849
Das Patrimonialgericht über Bredow und Antheil Wernitz. v. Ciesielsky
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Gerichtliche Vorladung

Das nachstehend bezeichnete Document:
Die am 12. December 1827 von dem Bauergutsbesitzer Erdmann Friedrich Buge ausgestellte auf dem im Dorfe Bredow, Osthavelländischen Kreises belegenen, im Hypothekenbuche sub Nr. 7 verzeichneten, jetzt dem Gutsbesitzer August Eduard Grunewald zugehörigen Grundstück, eingetragene Obligation für den Prediger Goldmann zu Bredow über 4000 Thlr., welche nach der, am 2. August 1834 und 19. März 1837 erfolgten Löschung von 764 Thlr. und 436 Thlr. auf Grund der Quittungen vom 30. Juli 1834 und 14. März 1837 noch über 2800 Thlr. gültig ist, ist verlorengegangen.
Es werden daher alle Diejenigen, welche an der ad II bezeichneten Post oder resp. an das über dieselbe ausgefertigte Instrument, so wie an die ad I gedachten Documente, als Eigenthümer, Erben, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefs-Inhaber, Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf den 13. August 1849, Vormittags 11 Uhr, im Locale des unterzeichneten Gerichts angesetzten Termine anzumelden und nachzuweisen oder zu gegenwärtigen, daß sie mit ihren Ansprüchen an die verlorenen Documente, sowie mit ihren etwaigen Real-Ansprüchen an die erwähnten Grundstücke werden präcludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die bezeichneten Documente aber für amortisirt und nicht weiter geltend werden erklärt werden.

Spandau, den 2. Juni 1849
Königl. Kreisgericht.
Erste Abtheilung
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Bekanntmachung

Der vom vormaligen Patrimonialgericht über Bredow und Antheil Wernitz zu Potsdam zur Anmeldung der Ansprüche auf die verloren gegangenen Hypotheken- Documente des August Friedrich Gottlieb Sommerfeld, der Wittwe Damm, des Altsitzers Michael Fehlow, der Geschwister False, und der Wittwe KAATZ und auf die Hypothekenforderung des Schneidermeisters Plettenberg, auf den 13. August 1849, Vormittags 11 Uhr, angesetzte Termin wird im Local des unterzeichneten Kreisgerichts, mit welchem das v. Bredowsche Patrimonialgericht vereinigt worden ist, abgehalten werden.

Spandau, den 2. Juni 1849
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung
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Briefsiegel Amt Bredow
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