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Die Brücken in der Gemarkung Bredow
Osthavelländisches Kreisblatt 1865 Nr. 65 S. 257:
Bekanntmachung
Die Herstellung der schadhaft gewordenen Brücke auf dem öffentlichen Wege zwischen Bredow und Nauen, und zwar auf dem Bredower Territorium, soll in der Zeit vom 21sten bis 26sten d. Mts. erfolgen. Während dieser Zeit wird daher die Passage dort gesperrt sein. Wer von Nauen nach Bredow oder umgekehrt gelangen will, kann sich dazu der Chaussee und des zwischen derselben und dem Dorfe Bredow die Communication bildenden öffentlichen Weges bedienen.
Nauen, den 17. August 1865
Der Landrath Wilckens
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